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Luftverkehr Wegner für Ausnahmen vom Nachtflugverbot am BER

Nachts darf am Hauptstadtflughafen keine Maschine landen. Verspätete Flieger müssen deshalb lange Umwege in Kauf nehmen. Berlins Regierungschef wünscht sich mehr Flexibilität.

Von dpa Aktualisiert: 04.03.2025, 17:55
Ryanair beklagt sich immer wieder über die strikte Umsetzung des Nachtflugverbots am BER. (Archivbild)
Ryanair beklagt sich immer wieder über die strikte Umsetzung des Nachtflugverbots am BER. (Archivbild) Patrick Pleul/dpa

Berlin - Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner will Ausnahmen vom Nachtflugverbot am Hauptstadtflughafen BER vorantreiben. Es sei weder im Interesse der Umwelt noch der Passagiere, wenn Flugzeuge wegen weniger Minuten Verspätung weite Umwege fliegen müssten, sagte der CDU-Politiker auf der internationalen Tourismusmesse ITB in Berlin. 

Dies sei ein Thema, das man mit der Landesregierung Berlin, aber auch in einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit der Landesregierung Brandenburg angehen werde. „Das ist ein Punkt, den ich mir durchaus vorstellen kann, der nicht nur wünschbar, sondern auch machbar ist.“ Wegner betonte, dass es sich nicht um Hunderte Maschinen täglich handele, sondern die Zahl überschaubar sei. 

Ryanair beklagt strikte Umsetzung des Nachtflugverbots 

Am BER gilt von 0.00 Uhr bis 5.00 Uhr ein Nachtflugverbot. Airlines wie Ryanair beklagen immer wieder eine zu strikte Umsetzung. So hätten zwei Maschinen Mitte Februar nach Hannover umgeleitet werden müssen, „weil die Flugsicherung ihnen eine Landung innerhalb von 20 Minuten nach Beginn des Nachtflugverbots am Berliner Flughafen verweigerte“, teilte die Billig-Airline mit.

Wegner machte nun deutlich, dass er kein Freund des Nachtflugverbots ist, aber keine politischen Mehrheiten dafür sieht, die Regelung aufzuweichen. 

Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey sagte dagegen: „Ich finde nicht, dass wir das Nachtflugverbot schleifen sollten. Die Berlinerinnen und Berliner haben ein Anrecht auf ihre Nachtruhe. Das Wachstum wird nicht gehemmt durch ein Nachtflugverbot.“