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Post auf X Vorwurf der Volksverhetzung - CDU-Mann Gürth freigesprochen

Eine Messerattacke in Wolmirstedt sorgte im Juni 2024 für Entsetzen, der folgende Post eines CDU-Politikers rief danach Empörung hervor. Nun hat ein Gericht entschieden. So fällt die Begründung aus.

Von Christopher Kissmann, dpa 07.03.2025, 03:30
Nach dem Post auf X vor Gericht: CDU-Politiker Detlef Gürth.
Nach dem Post auf X vor Gericht: CDU-Politiker Detlef Gürth. Christopher Kissmann/dpa

Aschersleben - Mit einem kuriosen Vergleich hat der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere sachsen-anhaltische Landtagspräsident Detlef Gürth vor Gericht seine Verteidigungsrede begonnen: Er werde als Björn Höcke von Sachsen-Anhalt dargestellt - doch der Vergleich mit dem rechtsextremen Thüringer AfD-Chef sei ehrverletzend, sagte Gürth am Morgen im Amtsgericht Aschersleben. Dort ging es um den Vorwurf der Volksverhetzung durch einen Post, der im sozialen Netzwerk X auf Gürths Account zu lesen war. Am Ende wurde der CDU-Politiker freigesprochen.

Gürths Äußerung bezog sich auf eine Tat in Wolmirstedt im Juni vergangenen Jahres. Ein 27 Jahre alter Afghane hatte dort einen 23-jährigen Landsmann mit einem Messer tödlich verletzt. Anschließend griff er auf einer Fußball-EM-Party mehrere Menschen an, zwei wurden schwer verletzt, eine Person leicht. Der Angreifer wurde von der Polizei erschossen, als er den Beamten mit einem Messer näherkam.

Auf dem X-Profil von Gürth war in Bezug zu der Tat danach unter anderem zu lesen: „Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland“. Der Beitrag wurde später gesperrt.

Richterin: Äußerung war moralisch verwerflich

Die Richterin bezeichnete den Post zwar als moralisch verwerflich. Er stelle aber keinen Angriff auf die Menschenwürde dar, der afghanischen Bevölkerung werde das Menschsein nicht abgesprochen. Gürth habe nicht zur Verletzung oder Tötung von Afghanen aufgerufen, sagte sie.

Das Amtsgerichts Aschersleben hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle zunächst einen Strafbefehl gegen Gürth verhängt. Der dienstälteste Abgeordnete Sachsen-Anhalts sollte 18.000 Euro zahlen. Gürth akzeptierte den Strafbefehl wegen Volksverhetzung aber nicht, deshalb kam es zur Hauptverhandlung. Sollte die Entscheidung vom Freitag rechtskräftig werden, müsste Gürth nichts zahlen. 

Staatsanwaltschaft: Post war Angriff auf Menschenwürde 

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist die Sache klar - sie betrachtet den Post als Angriff auf die Menschenwürde aller in der Bundesrepublik lebenden Afghanen. Der Vertreter der Anklagebehörde sagte, es sei unpassend zu sagen, Gürth werde als Höcke Sachsen-Anhalts dargestellt. „Dieser Tweet dient nicht der politischen Meinungsbildung“, sagte der Staatsanwalt. Gürth sei mit seinem Post über das Ziel hinausgeschossen.

Der CDU-Politiker und sein Verteidiger argumentierten, die Äußerung sei spontan erfolgt und nicht auf eine Menschengruppe bezogen gewesen. Es sei ihm um den Umgang mit kriminellen Ausländern gegangen, so Gürth. Auch die Innenministerkonferenz habe sich zu dieser Zeit damit befasst, ob Straftäter etwa nach Afghanistan und Syrien abgeschoben werden könnten.

Er sei ein streitbarer Demokrat und engagiere sich für Integration, betonte Gürth. „Ich soll hier der Höcke von Sachsen-Anhalt sein? Ich kanns einfach nicht verstehen“, so der Politiker, der von mehreren Kollegen aus der CDU-Landtagsfraktion zu dem Termin begleitet wurde.

Richter appelliert an Gesellschaft

Das Gericht sprach Gürth frei. Die Richterin betonte aber, der CDU-Politiker sei glimpflich davongekommen. Zugleich appellierte sie in ihrer Urteilsbegründung insgesamt an die Gesellschaft, genauer hinzuschauen, was in Social Media veröffentlicht werde.

Gürth zeigte sich nach der Entscheidung des Gerichts einsichtig. Er hätte den Post so nicht formulieren sollen, er könne fehlinterpretiert werden, so Gürth. „Und ich möchte auch keinen Beifall von irgendwelchen rechtsextremen Idioten haben.“ Dass es diesen gegeben habe, habe ihn belastet.

Werden noch Rechtsmittel eingelegt?

Detlef Gürth sitzt seit 1990 im Landtag von Sachsen-Anhalt. Von 2011 bis 2015 war er Landtagspräsident. Im Jahr 2015 gab es Ermittlungen gegen Gürth wegen Verdachts der Steuerhinterziehung, diese wurden damals wegen geringen Verschuldens mit der Zahlung von 17.000 Euro beendet. Gürth hatte eingeräumt, Steuererklärungen zu spät abgegeben zu haben. Wenig später trat er als Landtagspräsident zurück. Aktuell ist Gürth Vorsitzender des Finanzausschusses im Parlament.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ließ nach der Urteilsverkündung offen, ob sie Berufung oder Revision einlegen wird.