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Agrarminister Vorschläge zum Abschuss von Wölfen reichen Schulze nicht

Von dpa Aktualisiert: 13.10.2023, 15:33
Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld.
Zwei Wolfswelpen stehen auf einem Feld. Torsten Beuster/-/dpa/Symbolbild

Magdeburg - Die Vorschläge von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) zu schnelleren Abschüssen einzelner Wölfe in Deutschland stoßen in Sachsen-Anhalt auf unterschiedliches Echo. Agrarminister Sven Schulze sieht darin keine geeignete Lösung. Die Vorschläge seien „unzureichend, oberflächlich und erfüllen meine Erwartungen nicht“, erklärte der CDU-Politiker am Freitag in Magdeburg. „Weidetierhalter werden weiterhin enttäuscht sein, da die Anforderungen an einen Abschuss zu hoch bleiben.“

Für Sachsen-Anhalts Umweltminister Armin Willingmann (SPD) gehen die Vorschläge in die richtige Richtung. Es sei aber Rechtssicherheit nötig. Es sei „schnellstens klarzustellen, wie die Schnellabschüsse in Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz und höherrangigem EU-Recht gebracht werden können“. Sowohl Verwaltungsstellen, die Genehmigungen für Schnellabschüsse erteilten, als auch die Jäger benötigten Gewissheit, dass sie sich mit einer solchen Maßnahme nicht strafbar machen.

Willingmann erklärte weiter: „Sachsen-Anhalt zählt im Bundesvergleich zu den Ländern mit erkennbar hoher Wolfspopulation. Es gibt in Sachsen-Anhalt auch Regionen mit erhöhtem Rissaufkommen. Unabhängig davon, dass wir auch weiterhin in erster Linie auf Herdenschutz setzen und diesen unterstützen müssen, kann für solche Regionen die von der Bundesministerin angekündigte Erleichterung von Entnahmen nach Rissvorfällen eine kurzfristige Lösung darstellen.“

Aus Sicht von Agrarminister Schulze ist es unerlässlich, dass der Bund angesichts der wachsenden Wolfspopulation verstärkt in den Schutz von Weidetieren investiert. Risse müssten von vornherein verhindert werden.

Die Bundesumweltministerin hatte am Donnerstag gesagt: „Dort wo Wölfe Schafe reißen, (...) müssen wir diese Wölfe schießen, weil sie gelernt haben, dass man dort leichte Beute machen kann“. Ein anlassloses Abschießen von Wölfen dürfe es aber weiter nicht geben.

Konkret sieht Lemkes Vorschlag vor, dass die Bundesländer bestimmte Regionen mit vermehrten Rissen durch Wölfe festlegen. Hat ein Wolf hier zumutbare Schutzvorkehrungen wie einen Zaun überwunden und ein Weidetier gerissen, soll auf ihn per Ausnahmegenehmigung 21 Tage lang geschossen werden dürfen - und zwar im Umkreis von 1000 Metern um die Weide. Anders als bisher soll nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden müssen, um den Wolf eindeutig zu identifizieren. Eine Abschussgenehmigung solle innerhalb weniger Tage vorliegen können.