Staatsanwaltschaft prüft Vorermittlung gegen AfD-Abgeordneten - Häftlinge eingesetzt?
Ein sächsischer AfD-Politiker ist in den Verdacht geraten, auf seiner Farm in Belarus Strafgefangene arbeiten zu lassen. Die AfD ist dafür, dass die Vorwürfe nun juristisch aufgearbeitet werden.
Dresden - Die sächsische AfD begrüßt die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen ihren Landtagsabgeordneten Jörg Dornau. Schon seit mehreren Tagen würden regionale und überregionale Medien darüber berichten, dass ein Abgeordneter auf seiner Farm in Weißrussland Strafgefangene arbeiten lasse, auch von Zwangsarbeit sei in einzelnen Berichten die Rede, teilte der AfD-Landesverband mit. Nun habe die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen in diesem Fall aufgenommen.
AfD: Fall muss juristisch sauber ermittelt werden
Dornau betreibt in Weißrussland eine Zwiebelfarm. Er selbst, aber auch seine Partei, reagierten in der Vergangenheit nicht auf Anfragen der Nachrichtenagentur dpa zu den Vorwürfen gegen ihn.
AfD-Generalsekretär Jan Zwerg betonte: „Wir als sächsische AfD begrüßen, dass dieser Fall nun juristisch sauber und faktenorientiert ermittelt wird. Wir vertrauen der unabhängigen sächsischen Justiz.“ Die Vorwürfe in den Medien würden weitestgehend anonym erhoben, zudem werde widersprüchlich berichtet - teils sei von Zwangsarbeit die Rede, teils, dass die Gefangenen die Arbeit freiwillig erledigen würden.
„Bis zur Aufklärung des Falles gilt für uns die Unschuldsvermutung. Wir werden uns im Weiteren nicht zu einem schwebenden Verfahren in diesem Fall äußern“, erklärte Zwerg. Alles Weitere entscheide der AfD-Landesverband, wenn der Fall sauber abgeschlossen auf dem Tisch liege.
Im Sommer hatte der Landtag ein Ordnungsgeld von 20.862 Euro gegen den AfD-Abgeordneten Dornau verhängt, weil er aus Sicht des Präsidiums seine Anzeigepflichten nach dem Abgeordnetengesetz verletzte. Er habe seine Beteiligung an einem Agrarunternehmen in Belarus nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist gemeldet und seine Tätigkeit als Direktor des Unternehmens nicht fristgerecht angezeigt, hieß es.