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Tiere Vogelgrippe in Grimma - Landkreis verhängt Schutzmaßnahmen

Keulung, Stallpflicht, Sperrzonen: In Grimma hat die Vogelgrippe einen Geflügelbetrieb getroffen – mit Folgen für die gesamte Region. Strenge Maßnahmen sollen eine weitere Ausbreitung verhindern.

Von dpa 03.03.2025, 15:33
Das Virus wurde in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Leipzig entdeckt. (Archivbild)
Das Virus wurde in einem Geflügelbetrieb im Landkreis Leipzig entdeckt. (Archivbild) Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa

Grimma - Nach einem Vogelgrippe-Ausbruch in einem Geflügelbetrieb in Grimma hat der Landkreis Leipzig Schutzmaßnahmen ergriffen. Wie dieser mitteilte, soll eine Schutz- und Überwachungszone die weitere Verbreitung des Virus verhindern. Die Maßnahmen sind ab Dienstag gültig.

Schutzzonen sollen Ausbreitung verhindern

Zu den Schutzmaßnahmen zählt die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern um die betroffene Haltung. Zudem soll eine Überwachungszone im Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsort eingerichtet werden. Das Gebiet der Überwachungszone reicht in die benachbarten Landkreise Nordsachsen und Mittelsachsen rein. Entsprechende Allgemeinverfügungen werden von den Veterinärämtern der Landratsämter veröffentlicht. Die kleinere Schutzzone ist ein Teilgebiet der größeren Überwachungszone.

Geflügelhalter müssen verdächtige Krankheitssymptome sofort melden. Zudem gilt eine Stallpflicht für Geflügel in beiden Zonen. Strenge Hygienemaßnahmen sind verpflichtend, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. In der Schutzzone führt das Lebensmittel- und Veterinäramt zudem klinische Untersuchungen aller Geflügelbestände durch.

Bestätigter Fall führte zu Keulung der Tiere

Ende letzter Woche wurde ein Verdachtsfall im Grimmaer Ortsteil Köllmichen durch Tests bestätigt. In einem Betrieb mit rund 100 Vögeln wurde die Geflügelpest nachgewiesen. Um eine Verbreitung der Seuche zu verhindern, wurden die Tiere am Wochenende getötet.

Nach der tierschutzgerechten Tötung wurde der betroffene Betrieb gereinigt und desinfiziert. Bleibt der Betrieb 21 Tage nach der Reinigung frei von neuen Fällen, wird die Schutzzone aufgehoben. Das Gebiet gehört dann zur Überwachungszone, die frühestens nach 30 Tagen aufgelöst werden kann.