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Viele Verbote Bunte Lichter und Sprühschnee am Auto? Diese Weihnachtsdekoration ist erlaubt

Nicht nur die eigene Wohnung, sondern auch Fahrzeuge werden gerne weihnachtlich dekoriert. Der Tüv Nord erklärt in Magdeburg, welche festliche Dekoration erlaubt ist - und welche nicht.

21.12.2022, 10:46
Weihnachtsdekoration am Fahrzeug: Nicht alles, was dem Besitzer gefällt ist auch am Auto erlaubt. Symbolbild:
Weihnachtsdekoration am Fahrzeug: Nicht alles, was dem Besitzer gefällt ist auch am Auto erlaubt. Symbolbild: dpa

Magdeburg (vs) - Lichterketten und Tannenbäume auf dem Armaturenbrett oder Christbaumkugeln unterm Rückspiegel: Die Vorfreude auf Weihnachten ist kurz vor dem Fest ungebrochen. Doch was ist eigentlich erlaubt und was nicht? Der TÜV Nord klärt darüber auf, auf was Weihnachtsenthusiasten lieber verzichten sollten.

Beispielsweise, so Bernd Schuchna, Leiter der TÜV NORD Station Magdeburg, könne alles, was außerhalb der zulässigen Beleuchtung blinkt und schimmert, andere Verkehrsteilnehmende ablenken und Unfälle verursachen. So ist laut Paragraf 49a der Straßenverkehrsordnung alles derartige verboten. Verstöße werden offenbar mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet. Außerdem könne es passieren, dass neben der Betriebserlaubnis auch der Versicherungsschutz erlischt.

Manche Lichter am Auto erlaubt

Ganz verboten sind festliche Leuchtelemente anscheinend aber nicht. „Allerdings müssen diese während der Fahrt ausgeschaltet sein. Das Licht erhöht das Unfallrisiko, da es andere Verkehrsteilnehmende ablenken kann. Zudem beeinflusst die zusätzliche Beleuchtung im Innenraum die Sicht der Fahrenden, da es zur Blendung kommen kann und sich außerdem die Augen nicht vernünftig an die 2 Dunkelheit gewöhnen. Fußgänger, Fahrräder oder auch der Tacho hinterm Lenkrad können so schnell übersehen werden“, weiß Schuchna.

Und was ist mit Aufklebern und Verzierungen aus Sprühschnee? Da Autoscheiben offenbar aus einem speziellen Sicherheitsglas bestünden, das bei Bruch in winzige, ungefährliche Splitter zerfalle, dürfe diese Funktion nicht beeinträchtigt werden. Außerdem sei wichtig, dass die Sicht durch den Rückspiegel stets freibleibe, sofern keine zwei Außenspiegel am Auto befestigt seien.

Keine Kennzeichen und Spiegel bekleben

"An der Windschutzscheibe sowie den vorderen Seitenscheiben vor der B-Säule muss ganz auf festliche Sticker und Sprühschnee verzichtet werden. Auch die Fahrzeugbeleuchtung, Spiegel und Kennzeichen dürfen selbstverständlich nicht beklebt werden", so Schuchna weiter.

Ob außerdem leuchtende Accessoires und andere Anbauten am Auto angebracht werden dürften, gehe aus dem amtlichen Prüfzeugnis jedes einzelnen Tuning-Teils hervor. Bestehe dennoch Unsicherheit oder seien größere Veränderungen am Kfz geplant, stünde den Ratsuchenden aber der Tüv Nord zur Seite, sagt der Stationsleiter.