Künstliche Intelligenz Viele Thüringer Hochschulen haben schon Regeln für KI
Die Hausarbeit mal eben von ChatGPT schreiben lassen? Das klingt für viele Studierende verlockend, kann aber auch zu Problemen führen. Nun gibt es erste Regelungen dazu.
Jena/Erfurt - Studierende in Thüringen müssen sich auch künftig auf kein generelles Verbot von Künstlicher Intelligenz (KI) bei Prüfungen einstellen. An den meisten staatlichen Hochschulen entscheiden hingegen die Lehrenden, ob und inwiefern sie KI bei Prüfungen zulassen möchten, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Sie bekommen dafür oft Handreichungen mit Regeln. Ein Verbot fanden die befragten Hochschulen nicht zielführend.
So veröffentlichten etwa die Universitäten in Jena und Erfurt sowie die Ernst-Abbe-Hochschule Jena und die Hochschule Schmalkalden bereits Handreichungen für den Einsatz von KI. An der Bauhaus-Universität und der Hochschule für Musik in Weimar sowie der Dualen Hochschule Gera-Eisenach sind solche Papiere in Arbeit. Auch die FH in Erfurt will noch verbindliche Regeln vorlegen. An der Technischen Universität Ilmenau ist eine Orientierung für Lehrende hinsichtlich des Datenschutzes geplant.
Lehrende brauchen Flexibilität
Es brauche Flexibilität für die Lehrenden, hieß es etwa von der Uni Jena. Während maschinelle Übersetzungen etwa in einer Naturwissenschaft als zulässiges Hilfsmittel gelten könne, könnten sie in sprachwissenschaftlichen Bereichen die Prüfungsleistung verzerren.
Auch an der Uni Erfurt hieß es, die Lehrenden seien in der Lehre frei und könnten sich mit ihren Studierenden über den Einsatz von KI in den Veranstaltungen verständigen. Die Hochschulleitung schreibe hier nichts vor. Allerdings müsse der Einsatz von KI als Hilfsmittel in Prüfungen auch als solches angegeben werden - sonst handle es sich um einen Täuschungsversuch.
Nachweis von Täuschungen schwierig
Wie oft der Versuch, sich von ChatGPT eine Hausarbeit schreiben zu lassen, schon aufgeflogen ist, erfassen die meisten Hochschulen nicht zentral. Die Uni Jena berichtete von vereinzelten Täuschungsversuchen. Es bestehe eine besonders hohe Schwierigkeit, das gesichert nachzuweisen. Von der Ernst-Abbe-Hochschule hieß es, ein Nutzungsverbot sei gerade für Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten nicht sinnvoll, weil es an Kontrollmöglichkeiten fehle.
Fördern möchten die Hochschulen hingegen die Auseinandersetzung mit KI in der Lehre. „Zukünftige Absolventinnen und Absolventen müssen KI-Kompetenzen besitzen, um für den Arbeitsmarkt gewappnet zu sein“, hieß es etwa von der TU Ilmenau. Es wäre ein schwerer Fehler, sie nicht schon während des Studiums damit vertraut zu machen.