Verjährungsfrist abgelaufen Verjährungsfrist abgelaufen: Mordfall Frederike - Vater vor Gericht erfolglos

Lüneburg - Im Zivilprozess um den ungesühnten Mord an einer 17-Jährigen vor fast 35 Jahren wird die Klage des Vaters auf Schmerzensgeld wohl erfolglos sein. Die Kammer gehe derzeit von einer Verjährung aus, teilte das Landgericht Lüneburg am Mittwoch mit. Die endgültige Entscheidung werde Anfang September bekanntgegeben. „Die Gesetzeslage ist hier aber eindeutig“, sagte der Vizepräsident des Landgerichts, Burghard Mumm. Die Frist für ein Schmerzensgeld ende nach 30 Jahren.
Vater des Opfers fordert 7000 Euro
Der Vater des Opfers, Hans von Möhlmann, fordert für die erlittenen physischen und psychischen Leiden 7000 Euro von einem 56-Jährigen. Der Mann war der Hauptverdächtige im Mordfall Frederike, er wurde aber bereits 1983 freigesprochen. Im Jahr 2012 konnten Experten des niedersächsischen Landeskriminalamtes mit neuen Methoden DNA-Spuren sichern, die den 56-Jährigen schwer belasten sollen.
Nach dem Freispruch von damals ist die Wiederaufnahme des Mord-Verfahrens aber nur möglich, wenn der Mann gesteht. Neue Beweise reichen dafür nicht aus. Die 17-jährige Frederike aus dem niedersächsischen Hambühren war am 4. November 1981 bei Celle vergewaltigt und erstochen worden. Die junge Frau war auf dem Heimweg von einer Chorprobe als Anhalterin in ein Auto gestiegen.
Verjährungsfrist ist abgelaufen
Der Gesetzgeber habe bei der Festlegung der Verjährungsfristen für Schmerzensgeldklagen nicht bedacht, dass mit modernen Methoden womöglich ein über 30 Jahre zurückliegendes Ereignis aufgeklärt werden könne, kritisierte von Möhlmanns Anwalt, Wolfgang Schädler. Sein Mandant sei aufgebracht: „Er hatte gehofft, dass der Prozess nicht an der Verjährung scheitern würde.“ Im Fall einer Ablehnung der Klage durch das Landgericht Lüneburg tendiere Schädler dazu, Berufung einzulegen. Der Fall ginge dann an das Oberlandesgericht in Celle.
Der Rechtsanwalt des beklagten 56-Jährigen, Matthias Waldraff, bezeichnete eine Änderung der Verjährungsfrist als verfassungswidrig. „Wir würden den Boden des Rechtssystems verlassen“, sagte Waldraff. Die Richterin halte die Ansprüche für verjährt, das sei in der Verhandlung sehr deutlich zum Ausdruck gekommen, sagte der Anwalt. Er glaube nicht, dass sich diese Auffassung noch ändern werde. Der beklagte 56-Jährige erschien selbst nicht vor Gericht. (dpa)