Vergleich vor Gericht Vergleich vor Gericht: Private Krankenkasse muss Kosten für Viagra zahlen

Dortmund/dpa. - Bei krankhaften Potenzstörungen müssen private Krankenkassen die Kosten für das Medikament Viagra übernehmen. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, der am Donnerstag vor dem Dortmunder Landgericht geschlossen wurde. Der Kläger, ein 60-jährigerBeamter, nimmt Medikamente gegen Depressionen und leidet seitdemunter Potenzproblemen. Das Gericht erkannte deshalb seine Forderung nach Kosten-Übernahme als legitim an. Nach dem Vergleich muss die Versicherung dem Mann in den nächsten fünf Jahren die Kosten für durchschnittlich 1,5 Viagra-Pillen pro Woche erstatten. (AZ: 2 S 25/04).
Bis Ende 2006 erhält der Kläger die Kosten von zwei Viagra-Pillenpro Woche erstattet, danach bis 2009 nur noch die Kosten für einePille pro Woche. Was dann geschieht, müsse in einem neuen Verfahrengeklärt werden. Beide Parteien nahmen den Vorschlag an.
Die Krankenkasse des Klägers hatte argumentiert, Potenzproblemebei 60-jährigen Männern seien «normale altersbedingteFehlfunktionen». Die Richter meinten hingegen, die Potenzstörung habein diesem Fall Krankheits-Charakter. Ein Sachverständiger habe denZusammenhang zwischen dem Nachlassen der Manneskraft und der Einnahmeder Antidepressiva bestätigt.