Eilanträge Verfassungsgerichtshof lehnt AfD-Anträge ab
Die AfD wollte verhindern, dass sich ein Kontrollgremium für Thüringens Verfassungsschutz bildet, weil sie selbst darin keinen Platz bekommen hat. Das ist gescheitert - vielleicht aber nur vorerst.

Erfurt - Die Thüringer AfD ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, kurzfristig die Bildung der parlamentarischen Kontrollkommission für den Thüringer Verfassungsschutz zu verhindern. Zwei entsprechende Eilanträge der AfD lehnte der Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar am Freitag ab, wie das Gericht mitteilte. Die AfD sah sich in ihren Rechten verletzt, da sie keinen Platz in dem wichtigen Gremium bekommen hatte, das die Arbeit des Verfassungsschutzes in Thüringen kontrolliert.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts, diese Anträge nun abzulehnen, sei aber keine Entscheidung in der Sache, erklärte Andreas Jenak, Sprecher des Verfassungsgerichtshofes, der dpa. Die zur Diskussion stehenden Rechtsfragen seien so komplex, dass sie aus Sicht des Verfassungsgerichts nicht in einem Eilverfahren entschieden werden könnten. Stattdessen sei es dringlicher, dass die parlamentarische Kontrollkommission für den Verfassungsschutz gebildet werde, denn das sei so gesetzlich vorgeschrieben. Die Thüringer AfD kündigte in einer Reaktion auf die Entscheidung an, nun in der Sache klagen zu wollen.
Landtag änderte die Regeln für die Besetzung der Kommission
Vorausgegangen war ein Streit um die Frage, ob die AfD als stärkste Landtagsfraktion ein Anrecht auf einen Sitz in dem Kontrollgremium hat. Die Kandidaten der AfD dafür hatten in den vergangenen Jahren keine Mehrheit gefunden. Die anderen Fraktionen hatten das damit begründet, dass die AfD vom Thüringer Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem eingestuft und beobachtet wird. Der Landtag hat die Regeln für die Besetzung der Kommission geändert.
Um eine Blockade des Gremiums zu verhindern, hatte der Landtag beschlossen, dass jetzt eine einfache Mehrheit ausreicht, um die Kommissionsmitglieder zu wählen. Damit wurde die Sperrminorität umschifft, die die AfD-Fraktion seit der jüngsten Landtagswahl im Parlament in Erfurt hat. Regierungs- und Oppositionsparteien kommen gleichermaßen auf 44 Sitze.
Zahl der Mitglieder auf vier begrenzt
Um die aktuelle Pattsituation im Thüringer Landtag abzubilden, wurde die Zahl der Kommissionsmitglieder auf vier begrenzt und ein Passus verabschiedet, der die paritätische Besetzung des Kontrollgremiums vorsieht. Nach diesen Änderungen wurden je ein Abgeordneter von CDU und BSW und aus der Opposition eine Abgeordnete und ein Abgeordneter der Linken als Mitglieder für das Gremium Anfang April gewählt. Dass sich die Kontrollkommission nun in dieser Besetzung bildet, wollte die AfD mit ihren Eilanträgen verhindern.
CDU-Fraktionschef Andreas Bühl erklärte, das Verfassungsgericht habe deutlich gemacht, dass die Arbeitsfähigkeit des Kontrollgremiums über „parteitaktischen Sperrversuchen“ stehe. „Die AfD kann nicht im Eilverfahren gesetzliche Gremien lahmlegen, nur weil sie selbst keinen Sitz dort hat. Sie kann nun klagen – das ist ihr gutes Recht. Aber sie muss auch akzeptieren, dass der Rechtsstaat funktioniert“, so Bühl.