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Verkehr in Berlin „Rechtliches Neuland“: Gericht berät über Autoverbot

Kaum noch Autos innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings - so stellt sich eine Bürgerinitiative die Verkehrswende vor. Ist das überhaupt zulässig? Darüber muss der Verfassungsgerichtshof befinden.

Von dpa Aktualisiert: 02.04.2025, 15:54
Eine Bürgerinitiative hofft auf mehr Lebensqualität ohne Autos.
Eine Bürgerinitiative hofft auf mehr Lebensqualität ohne Autos. Carsten Koall/dpa

Berlin - Wäre ein weitgehendes Autoverbot in der Berliner Innenstadt rechtlich zulässig? Entsprechende Pläne, die eine Bürgerinitiative per Volksentscheid durchsetzen will, beschäftigen den Berliner Verfassungsgerichtshof. In einer dreieinhalb Stunden dauernden mündlichen Verhandlung erörterte das höchste Gericht der Stadt einen von den Aktivisten erarbeiteten Gesetzentwurf. Vertreter der Initiative wie des Senats kamen ausführlich zu Wort.

Mit dem Gesetzentwurf werde rechtliches Neuland betreten, sagte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Ludgera Selting. Eine Umsetzung hätte aus ihrer Sicht sehr weitreichende Folgen: „Das Leben in dieser Stadt dürfte sich wahrscheinlich in bisher nicht vorstellbarer Form ändern.“ 

Noch kein Termin für Urteil

Das Gericht habe das Vorhaben bereits vor der mündlichen Verhandlung intensiv beraten, so Selting. Eine vorläufige rechtliche Einschätzung zur Materie, die bei Verfahren vor dem Verfassungsgericht nicht unüblich ist, gab die Präsidentin nicht ab. In welche Richtung das Gericht tendiert, blieb also offen, ebenso der Termin für die Urteilsverkündung. Dieser werde nach Abschluss der Beratungen des Gerichts mitgeteilt, sagte Selting am Ende der Verhandlung. 

Faktisches Autoverbot innerhalb des S-Bahn-Rings

Die Initiative „Volksentscheid Berlin autofrei“ will nach einer Übergangszeit von vier Jahren fast alle Straßen innerhalb des Berliner S-Bahn-Rings mit Ausnahme der Bundesstraßen zu „autoreduzierten Straßen“ erklären. Private Autofahrten sollen pro Person nur bis zu zwölfmal im Jahr möglich sein. Ausnahmen von dem faktischen Autoverbot soll es nach dem Willen der Aktivisten für behinderte Menschen, Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Müllabfuhr, Taxen sowie Wirtschafts- und Lieferverkehr geben. Das gilt auch für Busse.

Der Senat hält dieses Vorhaben für verfassungsrechtlich bedenklich und auch praktisch kaum umsetzbar. Er hatte daher bereits 2022 das Landesverfassungsgericht um eine Prüfung gebeten, ob ein von dem Bündnis angestrebter Volksentscheid über das Gesetz überhaupt zulässig wäre. 

Initiative sieht nur Vorteile

Die Verkehrsaktivisten erklärten in der Verhandlung, eine Umsetzung ihrer Pläne werde für bessere Luft, eine gerechtere Aufteilung des öffentlichen Raums, mehr Platz für alle, mehr Klimaschutz und mehr Verkehrssicherheit sorgen. Wirtschaftsverkehr und Rettungsdienste kämen dann endlich ohne Stau voran. „Uns eint die Überzeugung, das Berlin mit einer Überwindung der autozentrierten Stadt nur gewinnen kann“, sagte ein Vertreter der Bürgerinitiative. 

Vertreter der Senatsverwaltungen für Inneres und für Verkehr widersprachen. Nach ihrer Einschätzung wäre ein derart flächendeckendes Autoverbot ein unverhältnismäßiger Eingriff in verschiedene Grundrechte. Sie gaben auch zu Bedenken, dass der öffentliche Personennahverkehr in Berlin dies nicht in kurzer Zeit kompensieren könne. Es drohe eine hoffnungslose Überlastung. Der nötige Ausbau brauche viel Zeit und sei sehr teuer. 

Ist Berlin überhaupt zuständig?

In der Verhandlung wurde deutlich, dass das Gericht vor allem zwei Punkte in den Blick nehmen muss. Erster Punkt: Umstritten ist, ob das Land Berlin oder der Bund für einen so weitreichenden Eingriff in Verkehrsbelange zuständig ist. Zweiter Punkt: Ein Autoverbot könnte gleich mehrere in der Verfassung garantierte Grundrechte verletzen. 

Selting nannte das Recht auf Berufsausübungsfreiheit: Eine autofreie Innenstadt könne verschiedene Berufsgruppen etwa in Kfz-Werkstätten, Tankstellen, Waschstraßen, Parkhäusern, Autovermietungen oder großen Märkten womöglich benachteiligen. Sie würden einen großen Teil ihrer Kundschaft verlieren oder müssten unglaublich viel Aufwand betreiben, um ihre Tätigkeit an neue Rahmenbedingungen anzupassen. 

Mehrere Grundrechte tangiert

Auch die Eigentumsfreiheit werde womöglich tangiert, wenn Autobesitzer ihre Fahrzeuge nur noch eingeschränkt nutzen könnten. Als weiteren Punkt nannte Selting einen möglichen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit. Auf diesen Punkt hoben auch die Vertreter des Senats stark ab: Ungeplante, kurzfristige Autofahrten und eine freie Entscheidung über individuelle Mobilität seien bei Umsetzung der Pläne nicht mehr wie bisher möglich. 

50.000 Unterschriften für das Anliegen

Bereits im Sommer 2021 sammelte die Initiative „Berlin autofrei“ mehr als 50.000 Unterschriften für die Einleitung eines entsprechenden Volksbegehrens zur Verkehrswende. Nötig waren in dieser ersten Phase des Volksbegehrens 20.000 gültige Stimmen. Doch zum nächsten Sammelschritt kam es nicht: Der Senat schaltete das Verfassungsgericht ein.

Sollte der Verfassungsgerichtshof den Argumenten der Initiative folgen und den Gesetzentwurf für verfassungskonform erklären, will diese den nächsten Schritt des Volksbegehrens einleiten. Dann müssten innerhalb von vier Monaten die Unterschriften von mindestens sieben Prozent der Berliner Wahlberechtigten gesammelt werden. Das sind derzeit rund 170.000 Menschen. 

Gelingt das, würde ein Volksentscheid folgen, bei dem wie bei einer Wahl über den Gesetzentwurf abgestimmt wird. Der Volksentscheid wäre erfolgreich und würde das Gesetz in Kraft setzen, wenn eine Mehrheit der Wähler und zugleich mindestens ein Viertel aller Wahlberechtigten zugestimmt haben.