Haushalt Verfassungsgericht deutet Kritik am Brandenburg-Paket an
Die AfD-Fraktion im Landtag hat vor dem Verfassungsgericht gegen das Brandenburg-Hilfspaket im Haushalt geklagt. In der Verhandlung lassen Fragen des Gerichtspräsidenten auf dessen Zweifel schließen.
Potsdam - Das Verfassungsgericht Brandenburg hat fünf Wochen vor der Entscheidung über eine Klage der AfD-Fraktion Zweifel am milliardenschweren Brandenburg-Hilfspaket anklingen lassen. In der mündlichen Verhandlung ging Gerichtspräsident Markus Möller am Freitag in Potsdam kritisch auf die Beschreibung der Hilfsmaßnahmen und die Einbindung des Parlaments ein. Für das Paket sind laut Finanzministerium bisher Mittel von 1,8 Milliarden Euro über neue Schulden gebilligt. Es ist zur Abfederung der Folgen des Ukraine-Kriegs gedacht und soll Familien, Kommunen, Krankenhäuser und Wirtschaft unterstützen.
„Wir haben uns gefragt, ob die Maßnahmenbeschreibungen nicht doch ein wenig vage sind“, sagte Möller. Der Präsident verwies auch darauf, dass im Doppelhaushalt 2023/2024 in einem einzigen Titel 7,5 Prozent des Haushalts steckten. „Die Frage ist schon, ob das so geht und ob das hinnehmbar ist“, sagte Möller. Er stellte auch die Frage, ob es ausreichend sei, dass der Haushaltsausschuss des Landtags über Ausgaben von mehr als 7,5 Millionen Euro entscheidet und nicht das ganze Parlament.
AfD hält Notlage nicht für gegeben
Die Verfassungsklage der AfD-Landtagsfraktion richtet sich gegen den Beschluss einer außergewöhnlichen Notlage und gegen das Brandenburg-Paket im Doppelhaushalt für das vergangene und dieses Jahr. Der Landtag hatte Ende 2022 eine Notlage ausgerufen, um neue Schulden für Hilfen zu ermöglichen. Die AfD im Landtag hält eine Notlage nicht für gegeben. Der Einmarsch Russlands in der Ukraine sei lange vorhersehbar gewesen, sagte ihr Rechtsvertreter Christian Conrad. Die Verfassungsklage zur Notlage hält das Gericht nach Angaben von Möller nicht für zulässig, da es ein einfacher Beschluss des Landtags war.
Die AfD-Fraktion sieht auch keinen ausreichenden Bezug bestimmter Hilfsmaßnahmen. So kritisiert sie, dass Projekte zum Klimaschutz und eine Pauschale von 500 Millionen Euro vorgesehen waren. „Diese Art der Schuldenaufnahme, ohne dass das Geld zweckgebunden zur Behebung der Notlage verwendet wird, das ist verfassungswidrig“, sagte AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt vor der Verhandlung. Verfassungsrichterin Julia Finck, die als Autorin Juli Zeh bekannt ist, forderte von Landtag und Landesregierung mehr Angaben, damit ein Zusammenhang zwischen dem Paket und den Maßnahmen sichtbar wird.
Regierung und Landtag verteidigen Vorgehen
Das Bundesverfassungsgericht entschied im vergangenen Jahr, dass sich der Bund Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen darf. Daher erklärte der Landtag eine außergewöhnliche Notsituation für 2024 noch mal separat, um das Hilfspaket abzusichern. Die Pauschale wurde gestrichen. Die Klage dreht sich aber um die Entscheidung 2022.
„Was Landesregierung und Landtag beschlossen haben, entspricht ohne Einschränkung den Anforderungen der Landesverfassung“, sagte Stefan Korioth als Rechtsvertreter für die Landesregierung. Er verteidigte auch die Maßnahmen. „Der russische Angriffskrieg hat die Verlässlichkeit der Öl- und Gaslieferungen infrage gestellt.“ Die Alternative zum Brandenburg-Paket wäre ein Sondervermögen, das er sich schlecht vorstellen könne.
Der Verfassungsgerichtspräsident stellte die Frage, was passiere, wenn das Gericht feststellen würde, das Hilfspaket sei nichtig. Rechtsvertreter Korioth machte deutlich, dass er sich eine rückwirkende Geltung nicht vorstellen könnte - das ließ Möller so stehen. Die Entscheidung zur Klage soll am 21. Juni verkündet werden.