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Verbraucherschutz Verbraucherschutz: Benzol in Erfrischungsgetränken nachgewiesen

09.06.2009, 12:56
Viele Erfrischungsgetränke erhalten den krebserregenden Stoff Benzol. (ARCHIVFOTO: DPA)
Viele Erfrischungsgetränke erhalten den krebserregenden Stoff Benzol. (ARCHIVFOTO: DPA) dpa

HALLE/MZ-WEB. - Benzol wirkt krebserregend und keimzellschädigend und hat deshalb in Erfrischungsgetränken nichts zu suchen.

Benzol kann sich in Gegenwart von Ascorbinsäure (Vitamin C) aus dem Konservierungsstoff Benzoesäure bilden. Benzoesäure oder deren Verbindungen dürfen aromatisierten Getränken zur Verbesserung der Haltbarkeit zugesetzt werden. Bei Einhaltung der sogenannten guten Herstellungspraxis oder einer Veränderung des Konservierungsverfahrens können jedoch Erfrischungsgetränke mit deutlich weniger als 0,5 Mikrogramm pro Liter Benzol produziert werden.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt appelliert nun an den Gesetzgeber. Dieser sollte im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes für Lebensmittel und Getränke einen entsprechend niedrigen Benzol-Grenzwert festlegen.

Verbraucher erkennen die Verwendung des Konservierungsstoffs Benzoesäure auf der Zutatenliste von Erfrischungsgetränken an den Bezeichnungen Benzoesäure (E 210), Natriumbenzoat (E 211), Kaliumbenzoat (E 212) oder Calciumbenzoat (E 213). Alternativen zu konservierten Erfrischungsgetränken gibt es reichlich: Mineralwasser mit Saft mischen und /oder mit Zitrone aufpeppen, abgekühlte Kräuter-, Früchte- oder Rooibostees mit einem Schuss Obstsaft.