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Nahostkonflikt Urteil zu umstrittener Pro-Palästina-Parole rechtskräftig

Die rechtliche Bewertung der Parole „From the river to the sea, palestine will be free“ fällt je nach Gericht unterschiedlich aus. Juristen hoffen auf ein Urteil aus Karlsruhe. Das wird noch dauern.

Von dpa 10.03.2025, 16:12
Ein Urteil des Landgerichts zur umstrittenen Pro-Palästina-Parole ist rechtskräftig. (Symbolbild)
Ein Urteil des Landgerichts zur umstrittenen Pro-Palästina-Parole ist rechtskräftig. (Symbolbild) Soeren Stache/dpa

Berlin/Karlsruhe - Die Verurteilung einer Frau wegen der umstrittenen propalästinensischen Parole „From the river to the sea, palestine will be free“ ist rechtskräftig. Die Betroffene hat ihre Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom November 2024 zurückgenommen, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage mitteilte. 

Damit landet der Fall nicht wie von einigen Juristen erhofft vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Urteil aus Berlin war aber die erste Entscheidung eines Landgerichts in dem Kontext. Strafgerichte bewerten die Parole bislang unterschiedlich. 

Die Staatsschutzkammer des Landgerichts hatte die Frau mit iranischer Staatsbürgerschaft für die Verbreitung der Parole wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro (130 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt.

Parole bei Instagram gepostet

Die Frau hatte zwischen November und Dezember 2023 über ihr öffentlich einsehbares Instagram-Profil in zwei Fällen die der Terrororganisation Hamas zuzuordnende Parole „From the river to the sea, palestine will be free“ gepostet. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet.

„Die Hamas hat sich den Spruch zu eigen gemacht“, sagte die Vorsitzende Richterin Susann Wettley seinerzeit bei der Urteilsverkündung. Die Parole stelle ein Kennzeichen der Hamas dar. Insbesondere nach dem Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober 2023 werde der Spruch von der Bevölkerung mit der Hamas in Verbindung gebracht.