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Regelung bei Landtagswahl Urteil im Streit um Fünf-Prozent-Klausel im Mai erwartet

Möchte eine Partei in den Thüringer Landtag einziehen, muss sie es bei der Wahl über die Fünf-Prozent-Hürde schaffen. Das passt einer Kleinpartei nicht und sie klagt.

Von dpa Aktualisiert: 05.03.2025, 14:55
Die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Landtagswahl war Thema bei einer mündlichen Verhandlung am Verfassungsgerichtshof in Weimar. (Archivbild)
Die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Landtagswahl war Thema bei einer mündlichen Verhandlung am Verfassungsgerichtshof in Weimar. (Archivbild) Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Weimar - Zur Klage der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) gegen die Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Landtagswahl will der Verfassungsgerichtshof am 14. Mai ein Urteil verkünden. Das teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage nach der mündlichen Verhandlung im Hauptsachverfahren mit.

Vor der jüngsten Landtagswahl am 1. September vergangenen Jahres hatte die Kleinpartei ÖDP einen Eilantrag zur vorläufigen Außerkraftsetzung der Sperrklausel bei der Landtagswahl eingereicht. Die Klausel sieht vor, dass nur die Parteien ins Parlament einziehen können, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten.

Sperrklausel in Verfassung von Anfang verankert

Diesen Antrag hatten die Verfassungsrichter aber wenige Tage vor der Wahl in einem Eilverfahren abgelehnt. Der Antrag sei an sich unzulässig, so die Begründung damals. Denn die Klausel habe ihre Grundlage unmittelbar in der Thüringer Verfassung. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof sei nicht befugt, die Norm der Verfassung und die entsprechende Bestimmung im Thüringer Landeswahlgesetz vorläufig außer Kraft zu setzen. 

Auch bei der mündlichen Verhandlung hätten die Verfassungsrichter nach Angaben des Gerichtssprechers deutlich gemacht, dass sie kaum Spielraum sehen würden, die von Beginn an in der Verfassung verankerte Fünf-Prozent-Sperrklausel juristisch anzugreifen. 

Verfassungsänderungen können in der Regel im Thüringer Landtag nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden.

ÖDP sieht Widerspruch zum Grundgesetz

Die ÖDP beschrieb sich in einer Mitteilung nach der Verhandlung als „verhalten optimistisch“. Solche Sperrklauseln bevorteilten eine Gruppe von Parteien, indem sie gezielt eine andere Gruppe von Parteien benachteilige, so der ÖDP-Landesvorsitzende Martin Truckenbrodt. Auch wenn die Klausel in der Thüringer Verfassung verankert sei, sehe er einen Widerspruch zum Grundgesetz, das die Gleichheit der Wahl und die Chancengleichheit der Parteien vorsehe.