Urteil im Prozess um tödlichen Zugspitz-Lauf
Garmisch-Partenkirchen/dpa. - Im Prozess um den tödlichen Zugspitz-Lauf von 2008 hat der Verteidiger Freispruch für den angeklagten Veranstalter gefordert.
Die beiden ums Leben gekommenen Teilnehmer hätten in «eigenverantwortlicher Selbstgefährdung» gehandelt, sagte Stefan Beulke am Dienstag vor dem Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen. Von fahrlässiger Tötung könne keine Rede sein. Nach einem Wettersturz waren beim Zugspitz-Lauf am 13. Juli 2008 zwei Männer im Alter von 41 und 45 Jahren gestorben.
Beulke nannte es unverständlich, dass die erschöpften Teilnehmer des Laufes von der Anklagebehörde zu Opfern «hochstilisiert» würden. Zudem brachte er eine Mitverantwortung der Bergwacht ins Spiel. Bergwacht-Männer waren als Streckenposten eingesetzt. Staatsanwältin Kristina von Ehrenstein blieb bei ihrem Vorwurf, der 54-jährige Peter Krinninger sei der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in neun Fällen schuldig. Der Veranstalter hätte das Ziel bei Bekanntwerden des Wettersturzes 400 Meter unter den Gipfel der Zugspitze verlegen müssen. Allerdings sah sie ein überwiegendes Mitverschulden der Teilnehmer.
Von Ehrenstein forderte eine Geldstrafe von 13 500 Euro - exakt den Geldbetrag im Strafbefehl vom 6. Juli. Krinninger hatte die Strafe nicht akzeptiert, weshalb es zum Prozess kam.