Urteil am Landgericht Cottbus Urteil am Landgericht Cottbus: Sieben Jahre Haft für Missbrauch an behindertem Jungen

Cottbus - Wochenlang gab es in der Spreewaldstadt Lübbenau im Sommer 2014 Ungewissheit und Bangen. Ein geistig behinderter Jugendlicher war spurlos verschwunden. Die Polizei befragte Einwohner und verteilte Flyer zu dem vermissten 14-Jährigen. Ohne Erfolg. Beamte klingelten auch zweimal bei einem Lübbenauer, der den Jungen kannte. Beim dritten Mal wurden sie fündig - der Jugendliche war hinter einer Schrankwand im Schlafzimmer versteckt. Das Landgericht Cottbus ist davon überzeugt, dass der heute 54-Jährige den Jungen immer wieder missbrauchte. Es verhängte am Freitag eine Haftstrafe von sieben Jahren und drei Monaten gegen den Mann.
„Wir sind durch die Hölle gegangen“, sagt die Mutter des geistig Behinderten nach dem Urteil über die Zeit, als ihr Sohn verschwunden war. Sie sei froh, dass der Prozess zu Ende sei.
Die Richter sehen im Wesentlichen die Anklage bestätigt, die neben Kindesentziehung sexuellen Missbrauch in 152 Fällen aufgelistet hatte. Demnach lernte der Kraftfahrer den Jungen über seine Tochter kennen. Er kam hin und wieder zum Computer spielen in die Wohnung. Auch sein Bruder war oft dabei. Im Schlafzimmer sei es dann zu ersten Übergriffen gekommen, erläutert der Vorsitzende Richter Christian Eicke. Über Monate sei das immer wieder vorgekommen, dann habe der Mann den Jugendlichen schließlich bei sich versteckt - und erneut missbraucht.
Auch Pflegesohn betroffen
Der 54-Jährige hatte zum Prozessauftakt im Oktober zugegeben, sich an dem Opfer vergangen zu haben. Richter Eicke betont, dass der Mann seine Überlegenheit gegenüber dem geistig Behinderten ausgenutzt habe. Während der Taten sei er voll schuldfähig gewesen. „Er wusste, dass das, was er tat, nicht erlaubt ist“, sagt der Richter.
Die Höhe der Gefängnisstrafe bezieht sich auch auf den Missbrauch des ehemaligen Pflegesohnes des Angeklagten. Dieser lebte zeitweise bei dem Mann, davor war er in einem Heim untergebracht. Bei den Übergriffen habe der Angeklagte dem Jugendlichen gedroht, dass er ins Heim zurückmüsse, wenn er seinen Forderungen nicht nachkomme, so die Auffassung des Gerichts. Diese Vorwürfe hatte der Mann im Prozess aber bestritten. Richter Eicke sagt hingegen: „Wir haben den Zeugen geglaubt.“
Das Urteil liegt etwas unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf neuneinhalb Jahre Gefängnis plädiert hatte. Die Verteidigung hatte sich für höchstens viereinhalb Jahre ausgesprochen. Beide Parteien wollen nach eigenen Angaben prüfen, ob sie das Urteil anfechten und in Revision gehen. Die Frist dafür beträgt eine Woche. Es war bereits die zweite Hauptverhandlung in der Sache. Ein früherer Prozess war wegen der Erkrankung eines Richters geplatzt. (dpa)
