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Unwetter Unwetter: Welche Versicherung zahlt bei welchem Schaden?

Von Jürgen Badstübner 06.07.2012, 15:19

Halle (Saale)/MZ. - Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat für die MZ einige Fragen zur Schadensregulierung beantwortet.

Wer haftet bei Sturmschäden?

Für Sturmschäden haften Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Allerdings gilt dies erst ab Windstärke 8. Hat der Sturm Ziegel und Dachpappe vom Haus gerissen, muss dies nicht einzeln nachgewiesen werden. Nach den Versicherungsbedingungen reicht es aus, dass es vorher eine offizielle Sturmwarnung gegeben hat und auch Häuser in der Nachbarschaft beschädigt worden sind.

Wer kommt für Schäden in Gebäuden auf?

Wurde Hausrat zum Spielball des Sturms, sind diese Schäden durch die Hausratversicherung nur abgedeckt, wenn sie während der Böen in einem Gebäude untergebracht waren und beschädigt wurden. Ist das Gefriergut durch längeren Stromausfall infolge des Sturms verdorben, enthalten die Policen einiger Hausratversicherer einen zusätzlichen Schutz.

Wie werden Autoschäden durch herabfallende Dachziegel oder umgestürzte Bäume reguliert?

Hat der Sturm Dachziegel auf ein parkendes Auto geschleudert, ist die Teilkasko des Autohalters in der Zahlungspflicht. Versichert ist allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, also der Neupreis des Fahrzeugs, sondern in der Regel nur der Wert, den es zum Zeitpunkt der Schadensmeldung noch hat (Zeitwert).

Nicht die Teilkasko-, sondern nur die Vollkaskoversicherung haftet für einen Blechschaden, wenn ein Auto auf einen umgestürzten Baum fährt. Ist ein nachweislich morscher Baum bei dem Unwetter umgestürzt und hat Haus oder Auto beschädigt, muss der Baumbesitzer oder seine Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.

Wie sind die Regelungen bei Schäden durch Starkregen?

Überflutet Dauerregen Keller, beschädigt Wände und Inventar, dann hilft allein die Versicherung "Elementarschaden". Denn Gebäudeversicherungen haften nicht für Schäden durch eindringendes Wasser. Die Police wird meist als Ergänzung zur Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angeboten.

Was ist bei Schäden durch Blitzschlag und Hagel zu beachten?

Schlägt der Blitz direkt in ein Haus ein, kommt der Gebäudeversicherer für die Schäden auf. Sonstige Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss sind nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Klausel, die sogenannte Überspannungsklausel, vereinbart wurde. Das gilt ebenso für die Hausratversicherung.

Sorgen große Hagel-Brocken für Schäden beispielsweise an Dach, Fenster oder Rollläden, dann tritt der Gebäudeversicherer ein. Trifft es Autos, dann haftet die Teilkaskoversicherung.

Was sollten Versicherte nach der Feststellung eines Schadens tun? Schäden müssen der Versicherung umgehend und wahrheitsgetreu gemeldet werden. Außerdem sind die Versicherten verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens durch die Versicherung erschweren könnte. Zerstörte Gegenstände sollten sie deshalb erst nach Rücksprache mit dem Versicherer entsorgen. Generell empfiehlt es sich, Schäden durch Fotos oder Film für die Versicherung zu dokumentieren.