Sachsen-Anhalt Untätigkeitsklagen beim Windanlagenbau selten
Magdeburg - Untätigkeitsklagen gegen die Verwaltung im Zusammenhang mit Genehmigung und Bau von Windkraftanlagen sind in Sachsen-Anhalt sehr selten. In den vergangenen zehn Jahren seien neben einem noch aktuellen Fall insgesamt drei solcher Klagen beim Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalts eingegangen: 2009, 2013 und 2016, sagte eine Sprecherin in Magdeburg auf Anfrage. Nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur werden bundesweit zurzeit mindestens 30 solcher Verfahren geführt. In Mecklenburg-Vorpommern allein sind nach Angaben des OVG Greifswald zuletzt knapp 20 Untätigkeitsklagen von Windkraftunternehmen anhängig.
Schwerpunktmäßig hätten Fragen des Denkmal- und Naturschutzes bei den Klagen in Sachsen-Anhalt eine Rolle gespielt sowie die Zusammenarbeit mit den Denkmal- und Unteren Naturschutzbehörden. Von den drei abgeschlossenen Verfahren sei eine Klage erfolgreich gewesen, zwei wurden abgewiesen.
Zurzeit beschäftigt sich das OVG mit dem geplanten Bau von sieben Windenergieanlagen. Die Klägerin habe den Antrag auf eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung der Anlagen am 12. Mai 2016 gestellt. Jetzt verlange sie die Genehmigung auf dem Wege der Untätigkeitsklage. Das Verfahren ist den Angaben zufolge seit Oktober 2021 beim 2. Senat des OVG anhängig.