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Nach DFB-Urteil Union-Chef Zingler: „Klassenerhalt auf dem Rasen schaffen“

Der 1. FC Union hat nach dem Urteil des DFB-Bundesgerichts zum Feuerzeugwurf bereits den Gang vor das Ständige Schiedsgericht angekündigt. Für Clubchef Dirk Zingler geht es ums Grundsätzliche.

Von dpa 05.03.2025, 20:22
Union-Präsident Dirk Zingler will nicht aufgeben.
Union-Präsident Dirk Zingler will nicht aufgeben. Thomas Frey/dpa

Berlin - Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits um den Feuerzeugwurf setzt Präsident Dirk Zingler auf den sportlichen Verbleib von Union Berlin in der Fußball-Bundesliga. „Am Ende müssen wir versuchen, auf dem Rasen den Klassenerhalt zu schaffen und nicht in dem Streit um den Punkt. Da geht es bei uns um grundsätzliche Überlegungen“, sagte der 60-Jährige in einem vereinseigenen TV-Interview.

„Wir glauben, dass das Sportgericht und das Bundesgericht ein falsches Urteil getroffen haben“, meinte Zingler weiter. „Und deshalb gehen wir vor das Schiedsgericht und wollen vom Schiedsgericht überprüfen lassen, ob eben die Urteile des Sportgerichtes korrekt sind.“

Am Freitagabend hatte das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes das 1:1 ausgegangene Spiel der Berliner gegen den VfL Bochum wegen des Feuerzeugwurfs auf VfL-Torhüter Patrick Drewes mit 0:2 gewertet - und damit das Urteil des DFB-Sportgerichts bestätigt.

In der Tabelle hat Bochum nun zwei Punkte mehr, Berlin einen weniger. Der VfL ist auf dem Abstiegsrelegationsplatz 16, die Berliner sind Tabellen-14. mit sechs Zählern mehr. 

Zingler: Gerichte wollten Union für den Feuerzeugwurf bestrafen 

Der Werfer des Feuerzeugs sei Vereinsmitglied gewesen. Er sei aus dem Verein ausgeschlossen worden, betonte Zingler. „Jetzt müssen wir, jetzt werden wir darum kämpfen, dass dieser Vorgang gerecht beurteilt und dass gerecht geurteilt wird. Und wir empfinden es nicht als gerecht.“ 

Die Motivation der Gerichte sei gewesen, Union für den Feuerzeugwurf zu bestrafen. „Das kann ich sogar einen Tick weit verstehen. Emotional verstehe ich das, weil das ein Ereignis ist, was bestraft werden muss“, meinte Zingler. „Wir haben es ja bestraft, den Täter gefasst. Ich spüre aber eben, dass der Wille zur Strafe beim Sportgericht überwiegt, und das darf es in diesem Verfahren nicht.“