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Prozess Tödlicher Aufprall bei Tempo 90 - Fahrer verurteilt

In einer Märznacht nähern sich ein Fußgänger und 19-jähriger Autofahrer einer Kreuzung in Braunschweig. Es kommt zum tödlichen Aufprall. Vor Gericht gibt der Fahrer den entscheidenden Fehler zu.

Von dpa 14.01.2025, 03:30
Der angeklagte Autofahrer (m., verpixelt) räumte vor Gericht einen Fehler in der Unfallnacht ein.
Der angeklagte Autofahrer (m., verpixelt) räumte vor Gericht einen Fehler in der Unfallnacht ein. Christian Brahmann/dpa

Braunschweig - Fußgänger nachts an Ampelkreuzung erfasst: Im Prozess um einen tödlichen Unfall in Braunschweig ist ein 19-jähriger Angeklagter zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er sei der fahrlässigen Tötung und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, sagte die Richterin im Amtsgericht Braunschweig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine Berufung möglich. 

Der Angeklagte hatte zuvor im Prozess das viel zu hohe Tempo bei seiner Fahrt im Braunschweiger Stadtgebiet eingeräumt. Er könne sich zwar nicht an die genaue Geschwindigkeit erinnern, der Unfall sei aber nicht zu entschuldigen, ließ über seinen Anwalt erklären. Er habe den Fußgänger erst bei dem Aufprall wahrgenommen, sagte der Fahrer selbst. „Ich wusste nicht, was ich getroffen habe“, antwortete er der Richterin. 

Gutachter: Aufprall bei „mindestens 90 Kilometern pro Stunde“ 

Mit seinem Auto hatte der junge Mann im März 2024 einen 57-jährigen Mann kurz vor 23.00 Uhr im Braunschweiger Stadtgebiet erfasst. Trotz sofortiger Erste-Hilfe-Maßnahmen durch Passanten konnte ein Notarzt nur noch den Tod des Fußgängers feststellen, wie es im damaligen Polizeibericht hieß. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten fahrlässigen Tötung vor, weil er mit Tempo 90 deutlich zu schnell unterwegs gewesen sein soll.

Ein Gutachter bestätigte im Prozess, dass der Aufprall bei „mindestens 90 Kilometern pro Stunde“ passierte, eventuell sogar mehr. Aus seiner Sicht wäre der Unfall bei Einhaltung von Tempo 50 vermeidbar gewesen. Zwar zeigte die Ampelkreuzung grün für den Autofahrer und rot für den mit 2,0 Promille angetrunkenen Fußgänger. Nach Überzeugung des Jugendschöffengerichts habe der Angeklagte aber mit möglichem Fehlverhalten anderer Menschen rechnen müssen. 

Dashcam-Aufnahmen zeigen tödlichen Aufprall

Die Dashcam eines Pizzalieferanten hatte den Unfall gefilmt. Auf den Aufnahmen ist zu sehen, wie der Fußgänger von dem Auto erfasst wird und erst nach etwa 50 Metern auf der Straße landet. Er habe sich bewusst für das viel zu hohe Tempo entschieden, der Tod des Fußgängers sei auf diese Geschwindigkeitsübertretung zurückzuführen, sagte die Richterin. 

Der Angeklagte erhielt zudem eine Geldauflage von 600 Euro für einen gemeinnützigen Zweck und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Sein Führerschein bleibt eingezogen und noch für ein Jahr und acht Monate gesperrt. Das Strafmaß entspricht annähernd der Forderung durch die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Jugendstrafe von nur einem Jahr auf Bewährung plädiert.