Thüringen Thüringen: Mörder von Jessica muss lebenslang ins Gefängnis

Meiningen/dpa. - Der Mörder der sechsjährigen Jessica aus Südthüringen ist am Freitag vom Landgericht Meiningen zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der 39-jährige vorbestrafte Sexualtäter sei «eineGefahr für die Allgemeinheit» und müsse bis an sein Lebensende hinter Gitter, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Feld-Gerdes. Mit seiner «verabscheuenswürdigen Tat» habe er unendliches Leid über Jessicas Familie gebracht. Der geständige Täter nahm das Urteil ohne erkennbare Regung hin.
Es gebe kein Zweifel daran, dass der 39-Jährige das Nachbarskindam 22. Juni gezielt im südthüringischen Metzels (Kreis Schmalkalden-Meiningen) in einen Wald gelockt, sexuell missbraucht und mit einemSchraubenzieher erstochen habe, sagte Feld-Gerdes. 18 Stiche zähltedie Polizei später. Der 39-Jährige hatte die Tat gestanden. Es müsse,so regte Feld-Gerdes an - vielleicht im Internet - eine Möglichkeitgeben, vor solchen «tickenden Zeitbomben» zu warnen. «Jessica wusstenicht, dass sie zu einem vorbestraften Sexualtäter ins Auto steigt.»
Der Pflichtverteidiger des Angeklagten kämpfte bis zuletzt darum,seinen Mandanten in einer psychiatrischen Klink unterbringen zulassen. Reiner Größchen berief sich dabei auf ein nervenärztlichesGutachten, dass die verminderte Steuerungsfähigkeit des Mannes nichtausschloss. Größchen kündigte an, Revision einzulegen, da diesesGutachten nicht ausreichend gewichtet worden sei. Der Gutachter kamallerdings auch zu dem Schluss, dass bei dem 39-Jährigen ein «sehrhohes einschlägiges Rückfallrisiko» bestehe. Bei Tests seien bei demMann neben einem durchschnittlichen IQ erheblichePersönlichkeitsstörungen und schwere seelische Abartigkeitenfestgestellt worden.
Der Angeklagte habe kalt, brutal, zielgerichtet und bewusstgehandelt, sagte Staatsanwältin Renate Schinke in ihrem Plädoyer.Zweifel an der Schuldfähigkeit des Mannes schloss sie aus: «Sohandelt man nicht, wenn man weggetreten ist.» Auch Richter Feld-Gerdes kam zum Schluss, dass der Angeklagte voll schuldfähig gewesensei. Der Lebenslauf des mehrfach einschlägig vorbestrafen Manneszeige zudem die hohe Rückfallgefahr. Der 39-Jährige war bereits 1986wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen und zehn Jahre später wegensexuellen Missbrauchs von Kindern zu Haftstrafen verurteilt worden.Zuletzt saß er wegen schweren Diebstahls - am 22. Juni stand er nochunter Bewährung.
«Diese Gesellschaft will Sie nicht mehr. Sie sollten ein für alleMal aus unserem Leben verschwinden», sagte Hans-Joachim Artmeyer, derAnwalt von Jessicas Vater. «Ich bin froh, dass er das keinem anderenKind mehr antuen kann», sagte Jessicas Mutter, Ramona Popp, unterTränen. Der Angeklagte sagte nichts. Regungslos nahm er das Urteilhin. Das Böse in ihm habe gesiegt, hatte er zum Prozessauftakt AnfangNovember berichtet.
Sicherungsverwahrung ist der massivste Freiheitsentzug. Auch nachVerbüßung seiner Haftstrafe kommt der Verurteilte nur nacheingängiger Prüfung mehrerer Gutachter wieder auf freien Fuß.Gefährliche Rückfalltäter sollen so von weiteren Verbrechenabgehalten werden.