Teurer Unfall in der Waschstraße Teurer Unfall in der Waschstraße: Betreiber der Anlage haftet nicht grundsätzlich

Karlsruhe - Autowaschen kann so einfach sein: rauf aufs Band, unter die Riesenbürste und den Föhn - und auf der anderen Seite blitzblank wieder heraus. Dumm nur, wenn das Auto nach der Waschstraße verbeult ist. So geschehen in einer automatischen Waschanlage in Wuppertal. Ein Autofahrer wollte deshalb vom Betreiber Schadenersatz und zog bis vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Das Gericht stellte nun fest: Betreiber von Waschstraßen haften grundsätzlich nicht für Fehler ihrer Kunden - dies ist zumindest dann der Fall, wenn die Anlage technisch einwandfrei ist und die Kunden Hinweise zum Verhalten in der Anlage erhalten.
Im vorliegenden Fall hatte ein Wuppertaler den Betreiber einer Waschstraße auf gut 1 200 Euro Schadenersatz verklagt. Sein Auto kam vorne und hinten kaputt heraus, weil der Fahrer vor ihm auf dem Förderband plötzlich auf die Bremse trat und das Fahrzeug herunterrutschte. Das Band lief weiter. Das Auto des Klägers wurde auf den Vordermann geschoben - und von hinten fuhr der nächste auf.
Es war nicht der erste Unfall dieser Art in der Waschstraße. „Pro Quartal ein solcher Unfall - das ist eine typische Gefahr“, argumentierte der Anwalt des Klägers vor dem BGH. Der Betreiber müsse die Gefahr beseitigen, zumindest aber klare Hinweise zum Verhalten in der Waschstraße geben. Das Amtsgericht Wuppertal gab ihm recht, das Landgericht sah hingegen den Anlagenbetreiber nicht in der Pflicht: Die Waschanlage sei auf dem Stand der Technik. Der Unfall sei nur durch den Fehler des Vordermanns ausgelöst worden.
Aus Sicht des Betreiber-Anwalts müsste ohnehin jeder Autofahrer wissen, dass man in der Waschstraße nicht auf die Bremse tritt. „Auf Selbstverständlichkeiten hinweisen, ist völlig überzogen“, meinte er vor dem BGH. „Ich muss nicht den Depp als Maßstab nehmen.“
Zumindest ein bisschen Köpfchen ist auch in einer automatischen Waschstraße gefragt, machte der BGH deutlich. Zwar müsse es Vorkehrungen geben, dass Autos beim Waschen nicht beschädigt werden. Ein Betreiber könne aber nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugen. Technik, die ein Auffahren beim Bremsen eines Autos verhindere, sei in Waschstraßen nicht üblich. (dpa)