Streit um Markenrechte Streit um Markenrechte: Internetseite «Tötet den Holzmichel» wird abgeschaltet

Leipzig/Chemnitz/dpa. - Im Rahmen der satirischen Darstellung im Magazin darf der Sloganjedoch auch weiterhin verwendet werden. Das Magazin war im Septembermit einer Anzeige «Tötet den Holzmichel» - im Unterschied zum«Holzmichl» mit e geschrieben - erschienen und hatte dazu im Internetauch T-Shirts angeboten. Mit dem Song «Lebt denn dr alte Holzmichlnoch» stürmten «De Randfichten» in diesem Jahr die Charts.
Bei der Klage ging es laut «Randfichten»-Anwalt Simon Bergmannausschließlich um den Markennamen. Für den Fall einer Zuwiderhandlunglegten beide Parteien eine Strafe in Höhe von 5001 Euro fest, diedann an die Chemnitzer Mozart-Gesellschaft zu zahlen wäre. Er geheaber davon aus, dass sich das Magazin an die Vereinbarung halte,sagte der Anwalt. Das Musikanten-Trio hatte darauf verzichtet,Ansprüche auf die bisher mit dem Slogan «Tötet den Holzmichel»erzielten Gewinne zu erheben. Der Aufwand lohne sich nicht, hieß es.
Etwas enttäuscht zeigte sich Thomas Lehmann, Geschäftsführer derPR-Agentur «Cartell», die das Magazin «371» herausgibt. «Ich hättedie Randfichten etwas humorvoller eingeschätzt», sagte er. Er wollesich aber nicht mehrere Jahre vor Gericht streiten und akzeptieredeshalb die Vereinbarung. «Es gibt schlimmere Dinge», sagte auchAndré Schenkel, Initiator der Magazin-Aktion. Ein bisschen traurigsei die ganze Sache aber schon.
Die Macher des Stadtmagazins kündigten nach dem Prozess an, ihreals Satire gedachte Aktion im Magazin fortzuführen. «Die Leser könnenaufs nächste Heft gespannt sein», sagte Lehmann.