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Wegen Volksverhetzung Strafbefehl gegen CDU-Politiker Gürth: 18.000 Euro Strafe

Nach dem tödlichen Messerangriff eines Afghanen bei Magdeburg setzte der CDU-Politiker einen Tweet ab. Darin war von „Pack“ die Rede. Das hat Folgen.

Von dpa 07.11.2024, 15:16
Der frühere Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU) soll wegen eines Tweets 18.000 Euro Strafe zahlen. (Archivbild)
Der frühere Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU) soll wegen eines Tweets 18.000 Euro Strafe zahlen. (Archivbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Magdeburg - Der CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth aus Sachsen-Anhalt soll wegen Volksverhetzung 18.000 Euro Strafe zahlen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) erließ das Amtsgericht Aschersleben einen entsprechenden Strafbefehl. Der Beitrag, den der Politiker im Sommer im sozialen Netzwerk X veröffentlicht hatte, erfülle sämtliche Merkmale der Volksverhetzung, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. 

Nach einem Messerangriff eines Afghanen in der Nähe von Magdeburg (Sachsen-Anhalt) während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen: „Dieses Pack muss raus aus Deutschland.“ Der Beitrag wurde später gelöscht. Bereits nach Bekanntwerden des Vorfalls war nach Angaben der Staatsanwaltschaft von Amts wegen eine Vorprüfung eingeleitet worden. Die Staatsanwaltschaft Halle ist als Zentralstelle in Sachsen-Anhalt für die Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet zuständig. 

Strafbefehl steht rechtskräftigem Urteil gleich

Das Amtsgericht folgte mit seiner Entscheidung der Staatsanwaltschaft und erließ einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen zu jeweils 200 Euro. Bei einem Strafbefehl setzt das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Strafe fest, ohne dass zuvor eine Verhandlung stattgefunden hat. Gürth kündigte auf Anfrage an, den Strafbefehl nicht zu akzeptieren und fristgerecht Widerspruch einzulegen. Damit kommt es automatisch zur Hauptverhandlung vor Gericht. Zu weiteren Details wollte sich der Politiker zunächst nicht weiter äußern, sondern das weitere Verfahren abwarten.