Stichwort: Exkommunikation
Hamburg/dpa. - Die Exkommunikation ist der einstweiligeAusschluss eines Gläubigen aus der katholischen Kirche. Er darfkeine kirchlichen Ämter ausüben und auch keine Sakramente selbstempfangen, also beispielsweise nicht mehr die Kommunion beimGottesdienst empfangen oder auch nur Taufpate sein. In derKirchengeschichte gehört die Exkommunikation zu den ältestenStrafen. In der alten und mittelalterlichen Kirche waren dieExkommunikation und der Kirchenbann (Anathema) identisch, wie etwadas 4. Konzil von Toledo im Jahre 633 feststellte. Zu denbekanntesten Exkommunikationen des Mittelalters gehört derKirchenbann gegen den Kaiser Heinrich IV., der mit seinem Bußgangnach Canossa - einer Burganlage - im Jahre 1077 die Aufhebung derStrafe von Papst Gregor VII. erreichte.
Die Voraussetzungen für eine Exkommunikation sind im 1983neugefassten kanonischen Recht, dem Kirchenrecht, genau geregelt.Danach wird unterschieden, ob sich jemand durch sein eigenesVerhalten automatisch selbst exkommuniziert - als so genannteTatstrafe. Dies gilt für Apostasie (Glaubensabfall), Häretiker(Verfälscher der kirchlichen Lehre) und Schismatiker(Kirchenabspalter), wie es im Can. 1364 heißt.
Heiratet ein Kleriker - egal ob ein einfacher Priester oder einErzbischof wie im Fall Milingo - so sieht das Kirchenrechtautomatisch die Suspension als Tatstrafe vor (Can. 1394). Dasbedeutet, dass der Kleriker sein Amt nicht mehr ausüben darf. Wertetder Vatikan aber den Fall Milingo als Apostasie, käme als Tatstrafeautomatisch die Exkommunikation hinzu. Der Vatikan kann aber nebendem Feststellen der Selbst-Exkommunikation auch noch so genannteSpruchstrafen zur Buße verhängen einschließlich der Exkommunikation.In jedem Fall muss dem Betroffenen in einem förmlichen Dekret desPapstes oder der Kurie mitgeteilt werden, welche Strafen aus welchemGrund vorliegen beziehungsweise verhängt wurden.