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Familie schwer verletzt Steinewerfer von der A7 muss in die Psychiatrie - Familie schwer verletzt:

11.04.2017, 15:48
Jörg B. (2.v.r) spricht in Ellwangen (Baden-Württemberg) im Landgericht mit seinem Verteidiger und wird von Justizbeamten bewacht.
Jörg B. (2.v.r) spricht in Ellwangen (Baden-Württemberg) im Landgericht mit seinem Verteidiger und wird von Justizbeamten bewacht. dpa

Ellwangen - Mitten in der Nacht ist eine Familie auf der Autobahn unterwegs. Mutter, Vater und zwei Kinder. Sie kommen von einer Hochzeit, bis ins heimische Laupheim südlich von Ulm ist es nicht mehr sehr weit. Die Sicht ist gut, die Straße trocken. Der Vater am Steuer bleibt dennoch bei vorsichtigen 120 bis 130 km/h. Plötzlich ein Stoß, ein Knall, der Wagen überschlägt sich. Alle vier erleiden schwere Verletzungen. Eine Horrorvorstellung für jeden Autofahrer ist für sie wahr geworden: Ein Betonbrocken mitten auf der Fahrbahn.

Knapp sieben Monate nach dem dramatischen Geschehen hat das Landgericht Ellwangen am Dienstag die Strafe für den „Steinewerfer von der A7“ verkündet, wie der 37-Jährige seitdem genannt wurde. Es fiel ungewöhnlich aus. Weniger wegen des Strafmaßes von insgesamt neuneinhalb Jahren für versuchten Mord in vier Fällen, schwerer Körperverletzung, schwerer Gefährdung des Straßenverkehrs sowie - in einem parallelen Fall - wegen unerlaubten Waffenbesitzes.

Selten im deutschen Strafrecht-Alltag, so der Vorsitzende Richter Gerhard Ilg, sei die Entscheidung, den Täter nicht in ein Gefängnis, sondern in eine geschlossene psychiatrische Anstalt einzuweisen. Er begründete die Maßnahme mit dem offenbar notwendigen „Schutz der Allgemeinheit“ vor dem als gefährlich eingestuften Täter.

Der Mann habe mit einem heimtückischen Tötungsvorsatz gehandelt, als er in der Nacht zum 25. September 2016 einen zwölf Kilo schweren Betonpflasterstein von einer Brücke bei Giengen an der Brenz auf die Autobahn warf. Allerdings habe man auch berücksichtigen müssen, dass ihm psychiatrische Gutachter eine problematische schwere seelische Störung und eine stark verminderte Steuerungsfähigkeit bescheinigt.

Verächtliche Gesten

Besser verstehen kann das, wer diesen Angeklagten während Prozesses immer wieder beobachtet hat. „Ich sage nichts“, lautet seine kurze, genuschelte Antwort, als Richter ihm vor der Urteilsverkündung noch einmal das Wort erteilt.
Auf der Anklagebank sitzt er - wie immer mit Schiebermütze, Jeansblouson und Hosen im Military-Look bekleidet - zwischen einem Betreuer aus der Psychiatrie und einem bewaffneten Justizbeamten. An Händen und Füßen ist der bärtige Steinewerfer gefesselt. Am ersten Prozesstag war er ausgerastet, hatte dem Familienvater, der als Zeuge aussagte, gedroht, er würde ihm mit einer Schusswaffe auflauern. Immer wieder machte er verächtliche Gesten.

„Brückenteufel“ nannte ihn daraufhin eine Zeitung. Armer Teufel wäre vielleicht treffender gewesen. Der Tübinger Psychiater Peter Winckler hat sich stundenlang mit dem Mann unterhalten. Das Psychogramm, das er dem Gericht unterbreitet hatte, ist auch am letzten Prozesstag allen bewusst: „Er wusste, was er getan hat. Er ist schuldfähig“, so Wincklers Resümee.

Hass auf die Gesellschaft

Aber er berichtet auch von Ängsten des Angeklagten, der isoliert auf einem Gartengrundstück außerhalb Heidenheims lebte. Die Polizei und die Richter wollten ihn doch sowieso nur wegsperren, habe er erklärt. „Er rechnet selbst mit lebenslanger Haft.“

Der Steinwurf sei letztlich aus einem diffusen Hass auf die Menschheit erfolgt. Ein ungezielter Akt der Rache an der Gesellschaft, die ihm in seiner Wahrnehmung stets nur feindlich gesinnt sei. Mutter und Vater, früh geschieden, hätten ihn geschlagen, ihn auch seelisch misshandelt. Verschiedene Heime, Bettnässen, Ungehorsam. Immer wieder „Ausraster“, mehrfach Anzeigen wegen Gewalttätigkeit. Meist aber keine Bestrafung - unter Hinweis auf seine seelischen Störungen.

Vor dem Steinwurf habe der Angeschuldigte einen „psychischen Zusammenbruch“ erlitten, so der Gutachter. Auslöser sei Wut darüber gewesen, dass er von mehreren Menschen als Nichtsnutz beleidigt worden sei. Er habe sich betrunken mit einer Mischung aus Blut, Spiritus, Schnaps. Der Psychiater konstatiert bei dem Angeklagten eine ausgeprägte Gefühls-Armut und eine hochgradige Ich-Bezogenheit. Er fühle sich von der Gesellschaft gemobbt, schikaniert, missbraucht, gelegentlich leide er an Wahnvorstellungen.

Bei der Tat habe der Mann aber weder „Stimmen gehört, noch Geister gesehen“, erklärt Richter Ilg. Das Gericht habe eine „Gefährlichkeitsprognose“ erstellen müssen. Dabei sei klar geworden, dass der durchaus intelligente Angeklagte, der sich zum Beispiel auf den Bau von Schusswaffen verstehe, wohl immer wieder zu einer Gefahr für andere werden könnte.

Da habe es dann keinen anderen Weg mehr gegeben, als den in die Psychiatrie, so Richter Ilg. Doch was wird dort geschehen? „Wenn ihr mich zu den Psychos steckt“, hatte der Steinewerfer dem Psychiater Winckler in den Block diktiert, „dann werde ich denen Sachen beibringen, da werdet ihr euch wundern.“ (dpa)