1. MZ.de
  2. >
  3. Panorama
  4. >
  5. Stars
  6. >
  7. Michael Wendler unterliegt vor Gericht: Schönheitschirurg durfte über Nasen-OP sprechen

Michael Wendler Wendler unterliegt vor Gericht: Schönheitschirurg durfte über Nasen-OP sprechen

Schlagersänger Michael Wendler ist mit einem Unterlassungsantrag gegen einen Schönheitschirurg aus Düsseldorf vor dem Landgericht gescheitert. Der Beklagte durfte demnach rechtmäßig über eine Nasenkorrektur des Musikers sprechen.

20.04.2022, 13:38
Schlagersänger Michael Wendler hat sich die Nase richten lassen.
Schlagersänger Michael Wendler hat sich die Nase richten lassen. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Düsseldorf/dpa - Ein Düsseldorfer Schönheitschirurg hat im Fall des Schlagersängers Michael Wendler nicht gegen seine ärztliche Schweigepflicht verstoßen. Das hat das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden und einen entsprechenden Unterlassungsantrag des 49-jährigen Musikers („Sie liebt den DJ“) zurückgewiesen.

Michael Wendler unterliegt Schönheitschirurgen vor Düsseldorfer Landgericht

Anlass war ein Interview, das der Düsseldorfer Mediziner Mitte Februar der „Bild“-Zeitung gegeben hatte. Darin hatte der Beauty-Doc Details zu einer Nasenkorrektur genannt, der sich der Musiker knapp zwei Jahre zuvor bei ihm in Düsseldorf unterzogen hatte.

Das sei ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht, fand Michael Wendler (bürgerlicher Name Michael Norberg). Er wollte dem Operateur entsprechende Aussagen per einstweiliger Verfügung untersagen lassen.

Zu Unrecht, hatte der Anwalt des Mediziners in der mündlichen Verhandlung Ende März betont. In einer schriftlichen Mitteilung hieß es: „Mein Mandant war aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung berechtigt, sich zum Arzt-Patienten-Verhältnis zwischen ihm und Herrn Norberg zu äußern.“

Landgericht: Chirurg verstieß nicht gegen ärztliche Schweigepflicht

Das sah die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts genauso. „Wir sind der Auffassung, dass der Arzt umfassend von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden wurde“, so die Vorsitzende Richterin am Dienstag:

„Und das umfasst die gesamte Krankengeschichte in Bezug auf die Nasenkorrektur“ - die ohnehin seit Ausstrahlung einer Reality-Doku über Wendler „öffentlich bekannt“ sei.