Herzogin Kate Herzogin Kate: Prozess um Nackt-Fotos
Bieder, skandalfrei, stets das gleiche Lächeln: So kannten die Briten ihre Herzogin Kate. Bis 2012. Doch dann blieb der künftigen Königin das Lachen wohl im Halse stecken und die Briten lernten die Millionärs-Tochter von einer freizügigen Seite kennen: Oben-ohne-Fotos der Herzogin gerieten an die Öffentlichkeit - und das britische Königshaus hatte den Skandal des Jahres. Jetzt kam es zum Prozess. Die Anklage forderte hohe Geldstrafen für Oben-ohne-Fotos von Herzogin Kate.
Oben-ohne-Fotos von Herzogin Kate: Paparazzi-Bilder hatten 2012 für Empörung gesorgt
Wegen aufsehenerregender Oben-ohne-Fotos von Herzogin Kate ist Verantwortlichen des Klatschmagazins „Closer“ und zwei Paparazzi der Prozess gemacht worden. Vor dem Strafgericht von Nanterre bei Paris musste sich am Dienstag unter anderem „Closer“-Chefredakteurin Laurence Pieau verantworten. Den Angeklagten wird eine Verletzung der Privatsphäre der Ehefrau von Prinz William vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft forderte am Dienstag „sehr hohe Geldstrafen“. Der Anwalt des Paares, Jean Veil, verlangte zudem einen „sehr hohen“ Schadensersatz. Ein Anwalt des Magazins habe vor Gericht gesagt, dass Kate und ihr Mann Prinz William (34) von „Closer“ 1,5 Millionen Euro forderten.
Das People-Magazin „Closer“ hatte mit der Veröffentlichung der heimlich aufgenommenen Fotos der barbusigen Kate im September 2012 weltweit für Schlagzeilen gesorgt - und sich den Zorn des britischen Königshauses zugezogen. Die Bilder zeigten Kate nur mit einem Bikinihöschen bekleidet auf der Terrasse eines Privatanwesens in der südfranzösischen Provence, dazu die Überschrift: „Oh my god!“ (Oh, mein Gott). In einem Eilverfahren untersagte die französische Justiz damals jegliche Weiterverbreitung der Fotos. Zugleich stellten William und Kate Strafanzeige.
Der Prozess hätte eigentlich Anfang Januar beginnen sollen, wurde aber auf Antrag eines Anwalts verschoben. Angeklagt wurden neben „Closer“-Chefredakteurin Pieau der Chef des Verlags Mondadori, dem „Closer“ gehört, und zwei Paparazzi einer Pariser Foto-Agentur. Diese sollen die Oben-ohne-Aufnahmen geschossen haben, was sie aber bestreiten. Die französische Polizei hatte durch einen Abgleich von Handydaten und Hotelreservierungen zeigen können, dass sich die Fotografen damals in der Gegend aufhielten.
Vor Gericht verantworten mussten sich am Dienstag auch der damalige Herausgeber der Regionalzeitung „La Provence“ und eine Fotografin des Blatts. Die Zeitung hatte eine Woche vor „Closer“ Fotos der Herzogin von Cambridge im Bikini veröffentlicht - anders als bei „Closer“ waren die Brüste der heute 35-Jährigen aber nicht zu sehen.
Wann das Urteil verkündet wird, war zunächst nicht bekannt. (afp/mz)