Betrunken am Steuer Keine Chance auf Bewährung: Richter schickt DSDS-Star ins Gefängnis
Der ehemalige DSDS-Finalist Menowin Fröhlich muss erneut ins Gefängnis. In einem seit 2019 laufenden Verfahren wegen Trunkenheit am Steuer lehnte das Gericht jetzt eine Bewährung ab. Für den Musiker ist es nicht die erste Gefängnisstrafe.

Magdeburg/DUR/slo – Der einstige DSDS-Finalist Menowin Fröhlich muss erneut ins Gefängnis. Nach einer Anklage wegen Trunkenheit am Steuer lehnte das Gericht jetzt endgültig eine Bewährungsstrafe ab. Fröhlich muss daher für 14 Monate hinter Gitter. Fröhlich war 2019 betrunken und ohne Führerschein am Steuer eines Autos erwischt worden.
Der heute 34-Jährige saß bereits mehrfach im Gefängnis. 2005 stoppte die Justiz dabei sogar seine erste Teilnahme bei „Deutschland sucht den Superstar“, als er wegen einer Verurteilung die Dreharbeiten abbrechen musste. 2009 nahm er erneut teil und kam bis ins Finale. 2011 musste Fröhlich dann wieder ins Gefängnis.
Fröhlichs frühere Vergehen sorgten nun dafür, dass der Familienvater nun zum dritten Mal ins Gefängnis muss. Das Gericht bescheinigte dem Sänger eine „nicht positive“ Prognose und verweigerte daher die erhoffte Bewährung. Die Haftstrafe wurde sogar noch einmal verlängert, da ein weiterer Strafbefehl mit hinzu kam.