Finanzen Staatsanwaltschaft lehnt Verfahren gegen CDU-Fraktion ab
Der Bund der Steuerzahler hat Strafanzeige gegen die CDU-Landtagsfraktion gestellt. Nun gibt es in der Sache einen neuen Stand. Worum geht es?
Magdeburg/Naumburg - Im Streit um finanzielle Zulagen hat die Staatsanwaltschaft in Magdeburg strafrechtliche Ermittlungen gegen die CDU-Landtagsfraktion abgelehnt. Das Verfahren sei eingestellt worden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage. Aus der Strafanzeige hätten sich keine Straftaten herleiten lassen. Allerdings sei vom Anzeigenerstatter Beschwerde eingelegt worden, über die nun die Generalstaatsanwaltschaft entscheiden müsse. Die Behörde in Naumburg bestätigte den Eingang am Freitag. Mit einer Entscheidung sei in den nächsten Wochen zu rechnen, hieß es.
Der Bund der Steuerzahler hatte wegen des Verdachts der Veruntreuung von Steuergeldern im vergangenen Jahr Strafanzeige gestellt. Hintergrund sind Zulagen, die die CDU-Fraktion für bestimmte Funktionen an Abgeordnete zahlt. Insgesamt gehe es um Zahlungen in Höhe von mindestens 113.250 Euro, hieß es. Die CDU-Fraktion hatte damals erklärt, man habe keine Kenntnis über die Strafanzeige. Zu dem laufenden Ermittlungsverfahren könne sich daher nicht geäußert werden. „Die CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Landtagsverwaltung stets ordnungsgemäß über Einnahmen und Ausgaben informiert“, hieß es.
Im Rahmen einer Parlamentsreform war 2020 geregelt worden, dass nur der Landtagspräsident, die Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und die parlamentarischen Geschäftsführer zusätzliche Entschädigungen für ihre Funktionen bekommen. Darüber hinausgehende Zahlungen für besondere parlamentarische Funktionen aus Mitteln der Fraktionen seien unzulässig, erklärte der Bund der Steuerzahler.
Bei der Untersuchung der Rechnungslegung der CDU-Fraktion sei aufgefallen, dass die Fraktion 2021 entsprechende Zahlungen in Höhe von 66.000 ausgewiesen habe. Im Jahr 2022 seien es noch einmal Zahlungen in Höhe von 47.250 Euro gewesen, hieß es. Auch der Landesrechnungshof hatte erklärt, dass derartige Zahlungen nicht mit dem Abgeordnetengesetz in Sachsen-Anhalt vereinbar seien.