Katholische Kirche im Osten Sexueller Missbrauch: Aufarbeitung gestaltet sich schwierig
Seit Mai 2023 befasst sich eine eigene Kommission mit Missbrauch in den katholischen Bistümern Berlin, Dresden-Meißen und Görlitz. Aber die Vertreter der Betroffenen sind unzufrieden.
![Die Arbeit der Interdiözesanen Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in den katholischen Bistümern Berlin, Dresden-Meißen, Görlitz und der Katholischen Militärseelsorge gestaltet sich schwierig. (Archivbild)](https://bmg-images.forward-publishing.io/2025/02/05/72fb8568-b9aa-4ba7-9cb6-a1ed09ff80c7.jpeg?w=1024&auto=format)
Berlin - Die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den katholischen Diözesen Berlin, Görlitz und Dresden-Meißen gestaltet sich schwierig. Der erste Jahresbericht über die Arbeit der dafür eingesetzten Kommission erwähnt zahlreiche Unstimmigkeiten in dem Gremium. Über die Aufgaben der Kommission gebe es „nur begrenzt ein gemeinsames Verständnis“. Die Betroffenenvertreter meldeten sich mit einem Minderheitsvotum zum Bericht und forderten eine grundlegende Neuausrichtung der Arbeit.
Die Interdiözesane Kommission zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs tagt seit Mai 2023. Wie es im Jahresbericht heißt, soll sie Fälle sexuellen Missbrauchs in den drei Bistümern und der Katholischen Militärseelsorge erheben und bewerten, den Umgang mit Tätern und Betroffenen untersuchen und Strukturen aufdecken, die sexuellen Missbrauch ermöglicht oder erleichtert haben.
Der erste Jahresbericht führt einige wenige konkrete Ergebnisse auf. Dazu zählt die Konzeption einer sozialwissenschaftlichen Studie zur Aufarbeitung, die das Erzbistum Berlin vergeben soll. Genannt werden zwei Arbeitsgruppen, in denen die Aufarbeitung im Bistum Dresden-Meißen und dem Erzbistum Berlin thematisiert worden seien. Auch Fragen des Datenschutzes seien thematisiert worden.
Grundsatzkritik der Betroffenen
Die Betroffenenvertreter üben jedoch grundsätzliche Kritik. Die Kommission sei eingerichtet worden, um eine unabhängige, transparente und partizipative Aufarbeitung sicherzustellen, heißt es in dem Minderheitsvotum. Die Betroffenenvertreter kämen jedoch zu der Einschätzung, dass die Kommission diesem Anspruch nicht gerecht werde.
Zum einen sei das Gremium nicht unabhängig, seine Ordnung werde von den Bistümern vorgegeben. Zum anderen seien die Betroffenenvertreter strukturell in der Minderheit und könnten jeweils überstimmt werden. Beschlüsse würden gefasst, aber nicht konsequent umgesetzt. Damit bleibe die Kommission bislang hinter ihrem Auftrag zurück, das Leid der Betroffenen anzuerkennen, einen gesellschaftlichen Reflexionsprozess anzuregen und strukturelle Konsequenzen zu ziehen, schreiben die Betroffenenvertreter.