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Sexuelle Nötigung Sexuelle Nötigung: Bewährungsstrafe für Schauspieler Willi Thomczyk

27.09.2005, 11:57
Der Schauspieler Willi Thomczyk (M) sitzt am Dienstag (27.09.2005) vor der Urteilsverkündung in einem Verhandlungssaal des Bochumer Landgerichtes zwischen seiner Verteidigerin Ulrike Fröhlich und seinem Verteidiger Martin Lauppe-Assmann. (Foto: dpa)
Der Schauspieler Willi Thomczyk (M) sitzt am Dienstag (27.09.2005) vor der Urteilsverkündung in einem Verhandlungssaal des Bochumer Landgerichtes zwischen seiner Verteidigerin Ulrike Fröhlich und seinem Verteidiger Martin Lauppe-Assmann. (Foto: dpa) ddp

Bochum/dpa. - Der Sender RTL kündigte nach demUrteil die Zusammenarbeit mit Thomczyk auf.

Als Bewährungsauflage verhängten die Richter am BochumerLandgericht eine Geldbuße von 10 000 Euro. Die eine Hälfte desGeldes muss der Schauspieler als Schmerzensgeld an sein heute 23-jähriges Hauptopfer zahlen. Die zweiten 5000 Euro gehen an einKinderheim in Thomczyks Heimatstadt Herne.

Der Schauspieler hatte vor einer Woche ein Geständnis abgelegtund noch vor dem Urteil angekündigt, umgehend eine Sexualtherapie zubeginnen. Außerdem will er sich in seinem freien «TheaterKohlenpott» aus der Jugendarbeit zurückziehen. Nach dem Urteilzeigte er sich erleichtert. «Das war wie ein Bungee-Sprung mit einemdünnen Seil», sagte er auf dem Gerichtsflur. Natürlich sei dieBestrafung bitter, aber sein Ruf sei ohnehin ruiniert gewesen. Erwerde das aber schon packen. Seine Ankündigung, einen Psychologenaufzusuchen, wolle er auf jeden Fall wahr machen. «Das ist keineSchande», sagte Thomczyk.

Richter Johannes Kirfel hatte dem 51-Jährigen zuvor deutlich insGewissen geredet. «Herr Thomczyk, lassen sie junge Frauen in Ruhe,die auf diesem Gebiet gar nichts von ihnen wollen», sagte derVorsitzende der 3. Strafkammer im Rahmen der Urteilsbegründung.

Vor allem bei der Begegnung mit der 23-jährigen Hauptzeugin derAnklage habe sich Thomczyk über den Willen der jungen Frauhinweggesetzt. Er habe sie an den Handgelenken festgehalten und seiihr dann mit seiner Hand unter die Kleidung gegangen. Und das,obwohl er gesehen habe, dass die Schauspielschülerin den Kopfwegdreht und mehrfach «Nein» gesagt habe. In einem anderen Fall hatder Angeklagte den Kopf einer damals 16-jährigen Schülerin inRichtung seines Schoßes gedrückt.

Die Richter bestraften den Schauspieler wegen sexueller Nötigungin einem minder schweren Fall und einfacher Nötigung. Das Strafmaßvon acht Monaten bezeichneten sie selbst als «sehr milde». DieVorwürfe der Vergewaltigung, der versuchten Vergewaltigung sowie desMissbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen wurden nichtaufrechterhalten.

Thomczyks Haussender RTL kündigte nach der Urteilsverkündung an,dass man sich von dem Ruhrgebietsschauspieler trennen wolle. Was ausden bereits gedrehten Sendungen für die «Camper» wird, ist ungewiss.Thomczyk war noch im Gericht davon ausgegangen, dass einerAusstrahlung nichts im Wege stünde. Ob es «Die Camper» später auchohne Thomczyk geben werde, sei noch nicht geklärt, hieß es.

Das Urteil der 3. Strafkammer entspricht dem Antrag derStaatsanwaltschaft und ist rechtskräftig. Die Verteidigung hatteeinen Freispruch angeregt.