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Kriminalität Sextreffen vorgespielt: Acht Jahre Freiheitsstrafe nach Raub

Vier Männer sollen sich im Internet als Frauen ausgegeben, ein Date vorgeschlagen und ein Opfer brutal ausgeraubt haben. Drei Täter sind bereits verurteilt. Nun muss auch der Vierte ins Gefängnis.

Von dpa Aktualisiert: 24.10.2024, 17:08
Vier Männer sollen sich im Internet als Frauen ausgegeben, ein Date vorgeschlagen und ein Opfer brutal ausgeraubt haben. (Symbolbild)
Vier Männer sollen sich im Internet als Frauen ausgegeben, ein Date vorgeschlagen und ein Opfer brutal ausgeraubt haben. (Symbolbild) Philipp Schulze/dpa

Lüneburg - Mit einem angeblichen Sextreffen sollen mehrere Männer einen anderen angelockt haben, um ihn auszurauben: Nun ist ein 23-Jähriger aus Dannenberg deswegen vom Landgericht Lüneburg zu einer achtjährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er zusammen mit drei Mittätern einen Mann ausraubte und verletzte. 

Um ihr Opfer anzulocken, gaben sich die Männer im Internet als Frau aus und zeigten Interessen an einem Sextreffen. Vor Ort schlugen sie dann nach Feststellung des Gerichtes ihr Opfer mehrfach und forderten es unter Vorhalt einer Waffe zur Herausgabe von Wertgegenständen sowie Geld auf. 

Die Kammer entschied sich nach einem Prozesstag für eine Strafe, die sogar noch über der Forderung der Staatsanwaltschaft von siebeneinhalb Jahren lag. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. 

Verurteilt wurde der Niedersachse wegen besonders schweren Raubes, erpresserischen Menschenraubes und gefährlicher Körperverletzung in Salzwedel und Dannenberg (Elbe). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einem ersten Prozess im Juni waren die drei Mittäter teilweise geständig und hatten überhaupt erst auf den vierten aufmerksam gemacht. Sie wurden damals zu Haftstrafen von drei, fünfeinhalb und siebeneinhalb Jahren verurteilt. Nach dem Urteil gingen die drei Mittäter in Revision. Am Donnerstag machten sie vor Gericht dann von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Auch der 23-Jährige äußerte sich nicht zur Tat.