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Illegale Einreise Senat: Zurückgekehrtes Clan-Mitglied wieder abschieben

Ein abgeschobener Mann aus einem bekannten arabischstämmigen Clan ist illegal nach Berlin zurückgekehrt und der Polizei schnell aufgefallen. Nun will der Senat ihn schnell wieder loswerden.

Von dpa 04.11.2024, 12:14
Der Berliner Senat will einen zurückgekehrten verurteilten Straftäter wieder abschieben. (Archivbild)
Der Berliner Senat will einen zurückgekehrten verurteilten Straftäter wieder abschieben. (Archivbild) Thomas Banneyer/dpa

Berlin - Ein illegal nach Berlin zurückgekehrtes Clan-Mitglied soll nach dem Willen von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) trotz eines Asylantrags schnell wieder abgeschoben werden. Ziel sei es, den „Mehrfach- und Intensivtäter“ so schnell wie möglich wieder „zurückzuführen“, sagte Spranger im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. 

Alle strafrechtlichen Sanktionsmaßnahmen müssten vollständig ausgeschöpft werden. „Um das nochmal klar zu sagen: Wir schieben diese Person auch in den Libanon wieder ab. Wir prüfen selbstverständlich natürlich auch die Abschiebehaft. Und das ist eine entsprechende Sanktionierung, die er sehr genau weiß“, betonte Spranger.

Der Mann aus einem bekannten arabischstämmigen Clan, zu dem in Berlin und Nordrhein-Westfalen Hunderte Menschen gehören, wurde in Berlin verurteilt und in den Libanon abgeschoben. Er sei nach den vorliegenden Informationen im Oktober mit Hilfe eines Schleusers über Syrien und die Türkei und dann über die bulgarische Grenze in die EU und danach weiter nach Deutschland gereist, sagte Spranger. 

Der Mann sei in keinem anderen EU-Land registriert worden, das hätte eine dortige Zuständigkeit für seinen Asylantrag bedeutet. Man gehe von einer unerlaubten Einreise trotz bestehender Einreisesperre aus, so die Senatorin weiter. Der CDU-Innenpolitiker Burkard Dregger sprach von einer bereits erfolgten „schnellen Zurückweisung“ des Asylantrags. 

Der Leiter des Berliner Einwanderungsamtes, Engelhard Mazanke, sagte, die Gesetze und Maßnahmen seien eigentlich klar. Bei einem Wiedereinreise-Verbot und offensichtlich unbegründeten Asylanträgen könnten die Menschen an jeder Außengrenze des sogenannten Schengenraums abgewiesen werden. „Die Frage ist, an welcher Grenze wird das wie intensiv kontrolliert.“ Wenn jemand mit hochprofessionellen Schleusern einreise, „ist dieser Missbrauch, wie hier offensichtlich geschehen, nicht auszuschließen“. 

Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund wegen ihrer Familienzugehörigkeit diskriminiert.