Berliner Sportstätte Senat kämpft bei Gericht für Abriss von Jahnstadion
Um den Abriss des Berliner Jahnstadions in Prenzlauer Berg wird gestritten. Ein Gericht stoppt weitere Arbeiten - zum Schutz der Spatzen. Der Senat will die Juristen umstimmen.
Berlin - Mit weiteren Maßnahmen zum besseren Schutz des Spatzes will der Senat eine Fortsetzung der Abrissarbeiten am Jahnstadion erreichen. Dem Verwaltungsgericht Berlin liegt dazu ein sogenannter Änderungsantrag vor. Eine Entscheidung dazu wird nach Angaben eines Gerichtssprechers aber voraussichtlich erst im Januar 2025 erfolgen.
Das Verwaltungsgericht hatte Anfang November im Eilverfahren weitere Abrissarbeiten aus Artenschutzgründen gestoppt. Dadurch gingen Brutplätze des Spatzes verloren und geplante Ausgleichsmaßnahmen seien nicht ausreichend, begründete das Gericht. Damit war der Verband NaturFreunde Berlin zunächst erfolgreich gegen die Pläne für einen Stadion-Neubau vorgegangen.
Senat: Maßnahmen zum besseren Schutz von Spatzen
In dem Änderungsantrag werden laut Senatsbauverwaltung nun Maßnahmen erläutert, die den Haussperling - bekannt als Spatz - besser schützen sollen. Sie sind mit der unteren und oberen Naturschutzbehörde besprochen und abgestimmt worden, wie der Sprecher erklärte. Zuvor hatten Medien darüber berichtet.
Der Verband NaturFreunde kritisierte das Vorgehen des Senats. Er versuche, „durch einen Taschenspielertrick“ die Entscheidung des Gerichts auszuhebeln. Nach Gerichtsangaben ist es formal möglich, einen Beschluss abzuändern, wenn sich dessen Grundlage geändert habe.
Aus Sicht der Senatsbauverwaltung könnten die Arbeiten Anfang 2025 fortgesetzt werden. Noch sei der Zeitplan nicht sehr im Verzug, weil im Inneren der Anlage weiter gearbeitet werden konnte, erklärte der Sprecher. Voraussetzung ist jedoch, dass der Nachtragshaushalt 2025 wie geplant nächsten Donnerstag vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet wird. Danach sind trotz angekündigter Milliardeneinsparungen für 2025 insgesamt rund zwölf Millionen Euro für den Jahn-Sportpark eingeplant.