Ministerin Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit - offen für Debatte
Schwarzfahren sollte nach Vorstellung von Bundesjustizminister Buschmann künftig keine Straftat mehr sein, sondern eine Ordnungswidrigkeit. In Niedersachsen gibt es Zustimmung für den Vorschlag - aber auch Fragen.
Hannover - Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann hat sich offen gezeigt für eine Debatte, ob Schwarzfahren nur noch eine Ordnungswidrigkeit sein sollte statt einer Straftat. „Das sogenannte Schwarzfahren gehört sicherlich in den Bereich der Bagatelldelikte; trotzdem ist klar, dass es sich dabei gleichwohl um kriminelles Unrecht handelt“, sagte die SPD-Politikerin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Hannover.
Dies müsse sanktioniert werden, betonte Wahlmann. „Ob das im bisherigen Rahmen des Strafgesetzbuches erfolgt oder ob die Leistungserschleichung zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden sollte, können wir gerne diskutieren.“
Schwarzfahren sollte nach Vorstellung von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) künftig keine Straftat mehr sein, sondern eine Ordnungswidrigkeit - so wie das Falschparken. Das betonte Buschmann kürzlich.
Wie viele Menschen in Niedersachsen zuletzt wegen Fahrens ohne Fahrschein verurteilt wurden, lässt sich nur schwer beziffern. Ein Paragraf im Strafgesetzbuch regelt das Erschleichen von Leistungen. Dabei geht es allerdings nicht nur ums Schwarzfahren, sondern etwa auch darum, wenn jemand keinen Eintritt zu einer Veranstaltung zahlt. Im vergangenen Jahr wurden in Niedersachsen laut Ministerium knapp 1800 Menschen wegen Verstoßes gegen den entsprechenden Paragrafen verurteilt.
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH teilte auf Anfrage mit, dass bei rund 2,5 Prozent der Kontrollen Fahrgäste ohne Fahrausweis erwischt werden. Die Eisenbahngesellschaft Metronom sprach von einem Rückgang bei Schwarzfahrern. Weitere Verkehrsanbieter im Bundesland wollten keine Zahlen nennen. Die Zahl der Kontrollen sei seit Einführung des Deutschlandtickets nicht gesunken, hieß es von den Unternehmen. Schwarzfahren kostet oftmals 60 Euro.
Niedersachsens Justizministerin sagte, den Mehrwert für den Staat, den sich der Bundesjustizminister durch eine Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit verspreche, könne sie nicht erkennen. „Die Betroffenen müssten in Zukunft anstatt einer Geldstrafe ein Bußgeld bezahlen. Auch das muss eingetrieben werden - zwar nicht durch die Justiz, dafür aber durch die Kommunen, auf die dann Mehrarbeit zukommt.“ Gegen einen Bußgeldbescheid könne der Betroffene Einspruch erheben, „mit der Folge, dass die Sache dann doch vor Gericht verhandelt wird. Dementsprechend ist auch keine Entlastung für die Justiz zu erwarten.“
Wahlmann betonte, die grundsätzliche Möglichkeit wegen Fahrens ohne Fahrschein inhaftiert zu werden, würde dann bestehen bleiben. Den erwischten Schwarzfahrern würde weiterhin Erzwingungshaft drohen, wenn sie die verhängte Geldbuße nicht bezahlten.
Evrim Camuz, rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, sagte, der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch wurde in der Zeit des Nationalsozialismus eingeführt. „Ich halte es auch deswegen für nicht hinnehmbar, im Falle des Fahrens ohne Fahrschein am Straftatbestand des Erschleichens einer Leistung festzuhalten. Wir unterstützen folglich den Vorstoß von Bundesjustizminister Buschmann, das Fahren ohne Fahrkarte nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit einzustufen“, sagte die Landtagsabgeordnete.