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Kriminalität Schwägerin aus Rache niedergestochen – Zehn Jahre Haft

In der Beziehung soll es zu häuslicher Gewalt gekommen sein. Seine Frau verlässt ihn. Der Mann macht seine Schwägerin für die Trennung verantwortlich - und sticht sie vor ihrem Haus nieder.

Von dpa 21.02.2025, 14:30
Rund sieben Monate nach einem Messerangriff auf seine Schwägerin ist ein 61-Jähriger wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. (Archivfoto)
Rund sieben Monate nach einem Messerangriff auf seine Schwägerin ist ein 61-Jähriger wegen versuchten Mordes zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. (Archivfoto) Monika Skolimowska/dpa

Berlin -    Nach einer fast tödlichen Messerattacke auf eine Frau in Berlin-Wilmersdorf ist deren Schwager zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt sprach den 61-Jährigen des versuchten Mordes schuldig. Er habe seine Schwägerin töten wollen, weil er sie für die Trennung von seiner Ehefrau verantwortlich gemacht habe, sagte die Vorsitzende Richterin Ariadne Ioakimidis. Heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen habe er die 78-Jährige vor ihrem Wohnhaus angegriffen.

Die Messerattacke sei völlig überraschend für das Opfer gekommen, hieß es weiter im Urteil. „Du hast es verdient“ habe der Angeklagte gerufen und auf seine Schwägerin eingestochen. Die Frau habe nicht mit einem Angriff gerechnet, er habe sie zuvor auch nicht bedroht. „Sie hatte immer Angst, dass er seiner Ehefrau etwas antun würde“, sagte die Richterin. „Die Schwägerin hatte für die misshandelte Ehefrau ein offenes Ohr.“ Wenige Wochen vor der Tat sei die 44-Jährige in ein Frauenhaus gezogen.

Mehrere Zeugen griffen mutig ein

Der in Kairo geborenen Deutsche passte die 78-Jährige laut Anklage am 14. Juli 2024 vor ihrem Wohnhaus in der Bundesallee ab und stach ihr in Tötungsabsicht mehrfach ein Messer in den Bauch. Er habe sich für die Trennung von seiner Frau rächen wollen. Nachdem seine Schwägerin zu Boden gegangen war, habe er unbeirrt weiter auf sie eingestochen und mehrfach gegen ihren Kopf getreten.

„Er hat versucht, die Tat zu beenden“, so die Richterin. Erst als mehrere Zeugen mutig eingriffen, habe er von seinem Opfer abgelassen. Die Seniorin, die der Frau des Angeklagten lediglich einen Hinweis auf eine Beratungsstelle gegeben habe, sei lebensgefährlich verletzt worden. Sie leide bis heute unter den Folgen der Tat.

Angeklagter hatte gestanden

Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte gestanden. „Es ist richtig, dass ich auf meine Schwägerin mehrfach eingestochen habe“, ließ der 61-Jährige über seinen Anwalt erklären. „Es tut mir sehr leid. Ich bin froh, dass sie überlebt hat.“ Er habe längere Zeit bei der Schwägerin und seinem ältesten Bruder gelebt, als er 1981 von Ägypten nach Berlin gezogen sei.

Warum er am Tattag zum Wohnhaus der 78-Jährigen gegangen sei, wisse er nicht, erklärte der 61-Jährige weiter. Er habe damals öfter Drogen konsumiert. Das Messer sei alt, er habe es immer bei sich getragen. Seine Schwägerin habe seiner 17 Jahre jüngeren Frau mehrfach gesagt, dass sie ihn verlassen müsse. Er habe sich durch die Schwägerin „provoziert“ gefühlt.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordversuchs gefordert. Der Verteidiger plädierte auf einen Schuldspruch wegen versuchten Totschlags und einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.