Finanzhaushalt Schuldenbremse ausgesetzt: CDU-Fraktion klagt
Bremen - Weil der Nachtragshaushalt der Bremer Regierung nach Einschätzung der CDU-Fraktion gegen die Landesverfassung verstößt, klagt die Fraktion am Staatsgerichtshof. Die Klage wurde am Freitag eingereicht, wie der Fraktionssprecher bestätigte. Für unrecht hält die Oppositionsfraktion das Aussetzen der Schuldenbremse. „Mit unserer Klage schützen wir die Steuerzahler und vor allem die jüngere Generation davor, dass die rot-rot-grüne Koalition alle finanziellen Belastungen mit einem rechtswidrigen Manöver einseitig auf die Zukunft verschiebt“, sagte Fraktionschef Frank Imhoff dazu.
Nach Angaben der CDU handelt es sich um eine sogenannte abstrakte Normenkontrollklage. Bei solchen Verfahren wird geprüft, ob beispielsweise Gesetze mit der Verfassung vereinbar sind.
Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz und in der Landesverfassung verankert. Sie schreibt in der Regel einen ausgeglichenen Haushalt ohne Neuverschuldung vor. Doch bei Naturkatastrophen oder anderen Notsituationen kann die Schuldenbremse ausgesetzt werden.
Die Bremer Regierung hat die Ausnahmeregel für den Nachtragshaushalt 2023 genutzt. Sie begründet die Entscheidung mit der Klimakrise in Verbindung mit dem Ukraine-Krieg und der Energiekrise. Zur Bekämpfung der Krisen stellt die Regierung drei Milliarden Euro über Kredite bis 2027 bereit. Die CDU-Fraktion stützt sich auf ein Gutachten, das der Rechtswissenschaftler Christoph Gröpl von der Universität des Saarlandes für sie verfasst hat. Gröpl kritisiert, dass nicht ausreichend begründet worden sei, warum die Schuldenbremse ausgesetzt wurde. Für mehr als 90 Prozent des Geldes gebe es keine genauen Angaben zum Verwendungszweck. Zudem solle ein „Vorrat“ an Kreditermächtigungen über mehrere Jahre angelegt werden.