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Schadenersatz-Prozess Schadenersatz-Prozess: Streit um Hautcreme von Uschi Glas vorerst ohne Gewinner

Von Jutta Schütz 10.03.2005, 07:43
Uschi Glas mischt im Kosmetik-Labor in Fuhrberg (Niedersachsen) die Farbmischung für ein Kosmetik-Produkt (Archivfoto vom 28.08.2002). Am Donnerstag (10.03.2005) beginnt vor dem Berliner Landgericht der Prozess, bei dem die Schauspielerin gegen die Stiftung Warentest klagt. Eine von Glas vertriebene Hautcreme war in einem Test mit "mangelhaft" bewertet worden, worauf der Umsatz zurück ging. Glas wirft der Stiftung Warentest Unregelmäßigkeiten beim Test vor. (Foto: dpa)
Uschi Glas mischt im Kosmetik-Labor in Fuhrberg (Niedersachsen) die Farbmischung für ein Kosmetik-Produkt (Archivfoto vom 28.08.2002). Am Donnerstag (10.03.2005) beginnt vor dem Berliner Landgericht der Prozess, bei dem die Schauspielerin gegen die Stiftung Warentest klagt. Eine von Glas vertriebene Hautcreme war in einem Test mit "mangelhaft" bewertet worden, worauf der Umsatz zurück ging. Glas wirft der Stiftung Warentest Unregelmäßigkeiten beim Test vor. (Foto: dpa) dpa

Berlin/dpa. - «Schadenersatz dem Grunde nach» wurde gefordert, zudem sollte dasTestergebnis nicht weiter verbreitet werden dürfen.

Die renommierte Stiftung Warentest hatte das nicht ganz billige,im Fernsehkanal Home Shopping Europe vertriebene Schönheitsmittel als«mangelhaft» eingestuft. Obwohl am Donnerstag noch keine Entscheidungfiel und jetzt beide Seiten noch Schriftsätze bis zum nächsten Terminam 14. April studieren müssen, gaben sich beide Kontrahentenoptimistisch, dann als Gewinner aus dem Prozess hervorzugehen.

Der Anwalt der Stiftung, Ulrich Franz, blieb in der Verhandlungnichts schuldig. «Das Problem haben Sie... Wenn bei acht ProbandinnenHautvergiftungen festgestellt wurden und sieben Frauen den Testabgebrochen haben, dann ist das für Sie eine Katastrophe.»

Der Hersteller müsste nach unverträglichen Stoffen suchen undnicht die Stiftung, unterstrich Franz. Diese stehe zu ihrem Ergebnis,das auf «hohem Niveau» erreicht wurde. Der Anwalt hielt ein Bild vomrotfleckigen, geschwollenen Gesicht einer Frau in den Saal, die dieCreme getestet hatte. Auf die Bemerkung der Kläger-Anwältin, dasshier behauptet werde, es hätte noch nie so schlimme Nebenwirkungengegeben, sagte Franz: «Das ist richtig.»

Dass hautkranke Probandinnen die Creme getestet haben sollen, wiesAnwalt Franz weit von sich. Die 29 Frauen hätten auch nicht gewusst,welche Creme sie auftragen. Im Labor seien die Proben dagegen nichtanonym untersucht worden. «Seit 40 Jahren macht die Stiftung das so,dass sie die Prüfmuster nicht verblindet.» Das sei noch nie von einemGericht beanstandet worden.

Uschi Glas erschien nicht selbst vor Gericht, um laut AnwältinIrion den sachlichen Ablauf des Verfahrens nicht zu gefährden.Anwältin Irion hatte der dpa schon vor Prozessbeginn gesagt, derVerkaufsverlust liege durch das Testergebnis deutlich imsechsstelligen Bereich. Der Imageschaden für Uschi Glas übertreffedie Summe um ein Vielfaches.

Vor der Saaltür bekräftigte Irion: Die Schauspielerin benutze diebeanstandete Creme selbst. «Und ich finde, sie sieht sehr gut aus.»Glas vertreibt über den Fernsehkanal Home Shopping Europe rund 60Produkte einer Serie zur Gesichts- und Körperpflege. Die Rezeptur fürdie umstrittene Creme sei von einem renommierten Unternehmeneingekauft worden.

Nur Richter Michael Mauck zeigte sich die ganze Zeit übergelassen. Er ließ durchblicken, wie unwahrscheinlich es sei, dass dieStiftung vorsätzlich einen Test verfälscht. «Das wäre ja in höchstemMaße kriminell. Das hat es in der Geschichte der Stiftung Warentestnoch nicht gegeben.» Auch die Vorlage von Gegen-Gutachten belege nochlange nicht, dass die Ergebnisse der Stiftung falsch sein müssen.