Parteien Rot-Rot-Grün will Wahl des Landtagspräsidenten klarer regeln
Wird die AfD stärkste Kraft, könnte sie einen Landtagspräsidenten vorschlagen. Ein Anrecht auf den Posten gibt es aber nicht. Was passiert, wenn ein Kandidat bei der Wahl immer wieder durchfällt?
Erfurt - Mit Blick auf ein mögliches Vorschlagsrecht der AfD für den Posten des Landtagspräsidenten können sich Linke, SPD und Grüne vorstellen, die Geschäftsordnung des Landtags zu ändern. Es gehe um eine Präzisierung, dass nach einem oder zwei gescheiterten Wahldurchgängen auch andere Fraktionen Vorschläge machen können, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Madeleine Henfling. „Eine klarere Regelung nützt uns, glaube ich, allen.“
Vorschlagsrecht, kein Anrecht auf den Posten
Um was geht es? In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Die stärkste Fraktion hat das Recht, einen Kandidaten oder eine Kandidatin für den Posten des Landtagspräsidenten vorzuschlagen. In den jüngsten Umfragen zur Landtagswahl steht die AfD auf Platz eins - das Vorschlagsrecht fiele also ihr zu. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass der jeweils vorgeschlagene Kandidat auch gewählt wird, die Abgeordneten sind allein ihrem Gewissen verpflichtet. So fallen beispielsweise immer wieder AfD-Kandidaten bei Wahlen für Posten des Vize-Landtagspräsidenten oder in Gremien etwa zur Kontrolle des Verfassungsschutzes durch.
Der Präsidentenjob im Landtag aber gilt als besonders wichtig. Fällt hier ein AfD-Kandidat bei der Abstimmung immer wieder durch, wäre der Landtag womöglich nicht arbeitsfähig.
„Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen“, sagte Henfling. Eine davon sei, dass nach ein oder zwei gescheiterten Wahldurchgängen das Verfahren auch für Kandidaten anderer Fraktionen geöffnet werden könne. In der Thüringer Verfassung steht: „Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Schriftführer.“
Droht Blockade der Parlamentsarbeit?
Henfling wies aber darauf hin, dass es bei der konstituierenden Sitzung des neuen Landtags noch keinen Ältestenrat und auch keinen Justizausschuss gibt, wo die Abgeordneten Entscheidungen absprechen und treffen können. „Meine Sorge ist, dass wenn man die Geschäftsordnung nicht ändert und es einfach so laufen lässt, dass dann im Ernstfall die AfD dagegen klagt.“ Denkbar sei auch, dass die konstituierende Sitzung für längere Zeit unterbrochen wird, wenn kein Landtagspräsident gewählt wird. „Das wäre kein besonders guter Start.“
Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Linke-Fraktion, André Blechschmidt, kann sich eine genauere Regelung in der Geschäftsordnung vorstellen. Es sei problematisch, wenn sich der Landtag nicht konstituieren kann. „Wir könnten uns eine ähnliche Öffnung wie bei der Ministerpräsidentenwahl vorstellen, dass man sagt: im dritten Wahlgang wird die Kandidatenliste geöffnet“, sagte Blechschmidt. Skeptischer äußerte sich die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Dorothea Marx: Man könne es durchaus klarstellen. „Aber dann muss eben auch der Wille aller da sein“, sagte sie. Sie sei insgesamt eher pessimistisch.
Opposition skeptisch
Andreas Bühl von der CDU-Fraktion hält nichts von einer Änderung der Landtagsgeschäftsordnung: „Ich finde, die Geschäftsordnung muss man dann mit Leben füllen, wenn der Wähler gesagt hat, wie er den Landtag zusammengesetzt sehen will.“ Er wies darauf hin, dass es eine Arbeitsgruppe im Landtag gebe, die sich damit beschäftigt, wie die Geschäftsordnung auszulegen ist. Daher sei fraglich, ob eine Änderung überhaupt nötig sei.
Der FDP-Abgeordnete Robert-Martin Montag warnte vor einer „Lex AfD“, die keines der Probleme lösen würde, „die die Menschen auf die Palme bringen“. „Nicht die Geschäftsordnung des Landtags sollte geändert werden, sondern jene Politik muss sich ändern, die überhaupt erst dazu führt, dass sich viele Menschen abwenden.“