Tiere verendet Rinder sterben bei Transport - Bund macht Landkreis Vorwürfe
Zig Rinder sind bei einem Tiertransport in die Türkei gestorben. Die dortigen Behörden verhinderten die Einreise wegen gesundheitlicher Bedenken. Hätte der Transport stattfinden dürfen?
Herzberg/Berlin - Nach dem Tod von zahlreichen Rindern bei einem Tiertransport in Richtung Türkei macht der Bund dem Landkreis Elbe-Elster Vorwürfe. Der Transport von 69 schwangeren Rindern hätte vom Veterinäramt des Kreises nicht erlaubt werden dürfen, erklärte ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Deutschland gelte nicht mehr als frei von der Blauzungenkrankheit. Deshalb habe die Türkei die Einreise verweigert.
Mehrere Rinder gestorben
Vor Wochen waren zwei Lastwagen mit mehreren Rindern aus Brandenburg in Richtung Türkei aufgebrochen. Die Türkei verweigerte jedoch die Einreise, da es in Deutschland zuletzt mehrere Fälle der Blauzungenkrankheit gegeben hatte. Einige der Tiere verendeten schließlich während des Transports, der wochenlang aufgehalten wurde. Andere Tiere wurden nach Absprache unter den Behörden getötet.
„Enormes Tierleid“ - Bund macht Landkreis verantwortlich
Das Brandenburger Veterinäramt habe sich auf Angaben des Importeurs verlassen, wonach Veterinärbescheinigungen auch mit aberkanntem Status der Blauzungenkrankheit-Freiheit vonseiten der Türkei akzeptiert würden, führte der Ministeriumssprecher aus. Dies sei aber nicht der Fall gewesen. Die nicht durch das Veterinäramt überprüfte Aussage habe so zu einer „Entscheidung mit enormem Tierleid geführt“.
Minister Özdemir verlangt Aufarbeitung
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) teilte mit: „Mich schockiert dieser Fall! Mein Ministerium hat nach Bekanntwerden der Problematik alles darangesetzt, um eine möglichst tierschutzgerechte und schnelle Lösung für die Tiere zu finden.“ Er erwarte, dass die zuständigen Behörden in Brandenburg nun aufarbeiten, wie es dazu kommen konnte und, noch wichtiger, Sorge dafür tragen, dass sich so etwas nicht wiederholt.
Landkreis verteidigt sich
Der Landkreis Elbe-Elster verteidigte sein Vorgehen. „Die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen in der Türkei sehen aktuell keine Einfuhrrestriktionen für Transporte aus dem Bundesland Brandenburg vor, sondern ausschließlich für Transporte aus den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen“, sagte ein Sprecher des Landkreises.
Zudem habe man vor der Abfertigung des Transports eine Bestätigung aus der Türkei gefordert, dass die Rinder in die Türkei eingeführt werden dürfen. „Diese wurde vom Exporteur vorgelegt“, sagte der Sprecher. Aufgrund dieser Dokumente sei das Veterinäramt davon ausgegangen, dass die Türkei die Annahme der Tiere nicht verweigern würde.