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Gesetzesänderung Regierung will Gedenkstätten vor Demokratiefeinden schützen

Sinti und Roma sollen einen Platz im Stiftungsrat der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora bekommen, Demokratiefeinde sollen aber draußen bleiben. Das sieht eine geplante Gesetzesänderung vor. Doch ob das auch in der Praxis funktioniert, bleibt teils ungewiss.

Von dpa Aktualisiert: 17.10.2023, 16:31

Erfurt - Demokratiefeinde sollen keinen Platz im Stiftungsrat der Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora haben. Das sieht eine geplante Gesetzesänderung vor, die am Dienstag vom Kabinett beraten wurde. Zugleich soll der Stiftungsrat mit einem Vertreter des Zentralrats der Sinti und Roma erweitert werden, wie Kulturstaatssekretärin Tina Beer nach der Kabinettssitzung bekannt gab. Sinti und Roma waren die zweitgrößte Opfergruppe im Holocaust.

Die Gesetzesänderung wurde im Kabinett beraten und muss noch vom Landtag verabschiedet werden. Linke, SPD und Grüne, die in Thüringen eine Minderheitsregierung bilden, wären dort noch auf Stimmen aus der Opposition angewiesen.

Rot-Rot-Grün will in dem Gesetz festschreiben, dass sich Mitglieder des Stiftungsrates zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und „sich entschieden gegen Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abgrenzen“ müssen.

Im Stiftungsrat sind momentan Weimars Oberbürgermeister, der Landrat des Landkreises Nordhausen, die Staatsministerin für Kultur und Medien in der Bundesregierung, der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland und die Thüringer Finanzministerin und Thüringens Kulturminister, der derzeit auch der Vorsitzende des Stiftungsrates ist.

Das ehemalige Konzentrationslager und heutige Gedenkstätte Buchenwald liegt nahe Weimar, die Gedenkstätte Mittelbau-Dora in der Stadt Nordhausen, wo vor wenigen Wochen fast ein AfD-Politiker zum Oberbürgermeister gewählt worden wäre. Letztlich setzte sich aber der parteilose Amtsinhaber in der Stichwahl durch.

Beer räumte ein, dass es keine handfesten Kriterien gebe, anhand derer die persönliche Eignung festgemacht werden könnten. Der Stiftungsrat müsste demnach selbst klarstellen, dass mit einem entsandten Vertreter nicht zusammengearbeitet werden könne. „Aber sie haben letztlich keine konkrete rechtliche Handhabe, zu sagen: Der kommt nicht in den Stiftungsrat - trotz dieses Gesetzes“, sagte Beer.

Die Pläne für die Modernisierung des Gesetzes sehen auch vor, dass das Museum für Zwangsarbeit im Nationalsozialismus, das in Weimar entsteht, in den Stiftungszweck aufgenommen wird. Das Museum soll 2024 eröffnet werden, sagte Beer.

Außerdem soll im Gesetz verankert werden, dass die Stiftung kleinere Einrichtungen beraten kann. Beer sagte, dies werde bereits gelebt, nun soll es aber auch im Stiftungszweck aufgenommen werden. Der Stiftungszweck soll demnach auch nachgeschärft und die kritisch-wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus festgeschrieben werden. Hintergrund ist hier auch, dass es immer weniger Zeitzeugen gibt.