Landespolitik Regierung legt Gesetz zu Brand- und Katastrophenschutz vor

Dresden - Sachsen will sich mit einem neuen Gesetz für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz besser für große Schadensfälle wappnen. Am Dienstag beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf. Dafür wurden 60 von insgesamt 74 Paragrafen des bisherigen Gesetzes geändert.
Nach den Worten von Innenminister Armin Schuster (CDU) flossen die Erfahrungen ein, die Sachsen in den vergangenen Jahren habe machen müssen. „Jetzt sind wir auf der Höhe der Zeit (...) Das ist ein starker Schritt in einen modernen Bevölkerungsschutz.“
Schuster zufolge wird mit dem Gesetz die kommunale Zusammenarbeit bei Großschadensereignissen gestärkt. Das betrifft Geschehen, die eine große Anzahl von Menschen gefährden und zu deren Bekämpfung die Kräfte des örtlichen Brandschutzes nicht ausreichen. Erstmals sei im Gesetz auch der Schutz kritischer Infrastruktur enthalten. „Diese Dynamik muss das Gesetz auch weiter prägen, um stets auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können“, betonte der Minister. Im Bereich des Rettungsdienstes sehe das Gesetz etwa die Möglichkeit vor, den Einsatz von Telemedizin zu erproben.
Den Kommunen soll es künftig möglich sein, in Kooperation mit einer oder mehreren Partnergemeinden eine Stützpunktfeuerwehr einzurichten. Bergwacht und Wasserrettungsdiensten werden genauso in das Gesetz integriert wie Spontanhelfer und Kriseninterventionsteams, die in der Regel bei schweren Unfällen zur psychischen Unterstützung der Betroffenen zum Einsatz kommen.
„Wichtig war die Aufnahme der Großschadenslagen unterhalb der Katastrophenschwelle. Für diese Fälle gibt es jetzt klare Regelungen und Zuständigkeiten“, betonte die CDU-Abgeordnete Kerstin Nicolaus. Ebenso sei erfreulich, dass die Kinder- und Jugendfeuerwehren gesondert aufgeführt sind. Das grundsätzliche Eintrittsalter von sechs und neun Jahren sei eine gute Richtschnur.
„Innenminister Schuster schlägt einen guten Weg ein, bleibt aber leider auf halber Strecke stehen“, kommentierte Linke-Politiker Mirko Schultze den Gesetzentwurf. Es sei richtig, dass Kommunen künftig Stützpunktfeuerwehren bilden dürfen. „Allerdings sind nicht plötzlich mehr Feuerwehrleute da, weil sich mehrere Kommunen mit Feuerwehrleutemangel zusammentun.“ Es wäre besser, wenn Sachsen selbst solche Feuerwehren einrichten würde. Alle Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern sollten eine Berufsfeuerwehr haben. Ein echter Pluspunkt sei die Gleichstellung aller Ehrenamtlichen, was Freistellung, Lohnfortzahlung und Verdienstausfall angeht.