Extremismus Rechtsrock-Prozess: 35-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt
Sie verkauften Tonträger bekannter Bands mit verfassungsfeindlichen Texten, die zu Hass aufrufen: Dafür verurteilt das Landgericht Lüneburg fünf Männer.

Lüneburg - Im Lüneburger Prozess um die Produktion und den Verkauf gewaltverherrlichender Rechtsrockmusik ist der Hauptbeschuldigte zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. „Wenn man sich das anhört, dann verschlägt es einem wirklich die Sprache“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Herrmann zu den Texten der Tonträger.
Verurteilt wurde der 35-Jährige wegen Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellungen. Er hatte nach Überzeugung des Gerichts Tonträger mit volksverhetzendem Inhalt verkauft und produziert. Einen Teil der Vorwürfe gestand er im Prozess.
Eine Gerichtssprecherin erklärte, eine Bewährungsstrafe für den 35-Jährigen sei trotz seiner 16 Monate U-Haft kein Automatismus, möglicherweise müsse er ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte für den vorbestraften 35-Jährigen aus Bardowick bei Lüneburg eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert. Die Verteidiger sprachen sich für eine Strafe von maximal zwei Jahren und acht Monaten aus, eine mögliche Reststrafe sei zur Bewährung auszusetzen, weil ihr Mandant 16 Monate in Untersuchungshaft gesessen habe.
Zusammen mit einem 55-jährigen Hamburger und einem in Escheburg in Schleswig-Holstein lebenden 46 Jahre alten Sachsen betrieb der 35-Jährige den Verkauf der Tonträger. Beide wurden zu Bewährungsstrafen verurteilt. Zwei weitere Männer im Alter von 40 und 48 Jahren, die beim Ankauf von Lizenzen und der Gestaltung der Cover mitgewirkt hatten, erhielten Geldstrafen wegen Beihilfe.