Haushaltslage Rechnungshof: Land muss Ausgaben in den Griff bekommen
Krisenjahre haben Brandenburgs Kassen geleert. Laut Rechnungshof braucht es nun eine kritische Betrachtung der Ausgaben. Die Behörde fordert dabei Tempo.
Potsdam - Der Brandenburger Landesrechnungshof blickt mit Sorge auf die Haushaltslage im Land. Seit Jahren liefen die Ausgaben in Brandenburg den Einnahmen davon, sagte der Präsident des Landesrechnungshofes, Harald Kümmel, bei der Vorstellung des Jahresberichts seiner Behörde im Potsdamer Landtag. Es brauche in den kommenden Jahren dringend einen kritischen Blick auf die Ausgaben. Kümmel nannte die Festigung des Haushalts sogar eine „maßgebliche Aufgabe“ der kommenden Legislaturperiode.
Polster schrumpft
Das Haushaltsvolumen war in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Die Notlagen während der Pandemie und danach hätten zu steigenden Schulden und stetig wachsenden Kreditverpflichtungen geführt, erklärte der Rechnungshof-Chef mit Blick auf die Jahre 2022 und 2023. Die Polster für unvorhergesehene Entwicklungen dürften daher für kommende Jahre deutlich geschrumpft sein. Auch die Rücklagen des Landes fielen zuletzt in sich zusammen.
Rechnungshof hält sich mit Ratschlägen zurück
Wo die kommende Regierung und der Landtag am ehesten sparen könnten, ließ sich Kümmel nicht entlocken. Es sei nicht seine Aufgabe, eine Antwort darauf zu geben, wofür das Land sein Geld ausgibt. Das sei eine politische Fragestellung, betonte er. Der Rechnungshof stehe aber dem Land beratend zur Seite.
Kümmel: Es braucht Tempo
Dringlichkeit sei geboten, betonte Kümmel. „In Anbetracht der globalen Krisen sehen wir deutlicher als in der Vergangenheit, dass sich Regierung und Parlament einer Ausgabenkritik stellen müssen.“ Die Einnahmen sprudelten nicht mehr wie früher. Die politischen Akteure sollten sich rechtzeitig damit befassen, mahnte der Rechnungshof-Chef.
Bildungsministerium fällt im Bericht negativ auf
Neben der allgemeinen Haushaltslage prüft der Rechnungshof in jedem Jahr stichprobenartig einzelne Behörden. Als besonders „lesenswert“ bezeichnete ein Sprecher des Rechnungshofes die Untersuchungen zu den Corona-Soforthilfen. Das Sport- und Bildungsministerium fiel bei der Prüfung durch eklatante Fehler auf, die womöglich auch ein juristisches Nachspiel zur Folge haben. Die Staatsanwaltschaft erhält traditionell den Bericht des Landesrechnungshofes.
Gelder flossen ohne entsprechende Nachweise
Konkret soll das Ministerium bei der Vergabe der Corona-Soforthilfen in mehreren Fällen ganz erheblich von gültigen Richtlinien bei der Antragsstellung abgewichen sein, so der Sprecher. Die Gelder waren zur Überbrückung von Zahlungsengpässen an Sportvereine gedacht. Dabei erhielt ein Verein 600.000 Euro, ohne seine Zahlungsschwierigkeiten beispielsweise durch die Höhe des Bankguthabens nachzuweisen. Das Ministerium überwies dennoch.
Später stellte sich heraus, dass diesem Verein bereits Soforthilfen im sechsstelligen Bereich gewährt worden waren. Das Ministerium hat laut dem Rechnungshof nun angekündigt, Rückforderungsansprüche zu prüfen.
In einer Stellungnahme verteidigte das Ministerium das Vorgehen von damals. Bei dem Verein seien Verpflichtungen, die das Bankguthaben der Antragsteller überstiegen, sehr wohl berücksichtigt worden. Zudem habe es sich um einen rückzahlbaren Kredit und damit nicht um eine klassische Förderung gehandelt.
Gleich mehrere Fälle mit Auffälligkeiten
Auch in weiteren Fällen ließ sich das Sportministerium die nötigen Angaben zur Beurteilung der finanziellen Lage nicht vorlegen. Das Geld floss trotzdem. In einem Fall wurde noch nicht mal das obligatorische Antragsformular genutzt. Ob diese Fälle ein strafrechtliches Nachspiel haben werden, ließ der Rechnungshof-Sprecher offen. Es sei nicht Aufgabe seiner Behörde, das zu bewerten.
Weiter Beispiele vom Rechnungshof
Neben diesem finden sich in dem Bericht noch weitere Auffälligkeiten von Prüfungen aus den Jahren 2023 und 2022. Im Rahmen der Hilfe des Landes zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest wurden teilweise zu hohe Förderungen gezahlt. In einem Fall legte das Land fast eine Million Euro zur Finanzierung eines Wildschutzzaunes auf den Tisch. Der Landkreis Spree-Neiße blieb seinen Eigenanteil schuldig.
Zudem wurden aus Sicht des Rechnungshofes kaum nachzuvollziehende Förderungen gewährt. So wurde etwa die Abnutzung von Schuhen der Führer der Kadaver-Suchhunde finanziell vom Land ausgeglichen, ohne das dem Land Rechnungen gezeigt wurden. In einem Fall flossen somit rund 800 Euro für Schuhe ohne jeglichen Rechnungsbeleg.