Verkehr Raser in Berlin: Bereits rund 250 neue Verfahren
In Berlin wird häufig gerast. Mal sind es illegale Autorennen oder Protzerei, mal liefern sich Straftäter gefährliche Fluchtfahrten mit der Polizei. Bei der Justiz gibt es weiter viele Fälle.
Berlin - Nach Rasereien auf Berlins Straßen hat die Justiz in diesem Jahr bereits in rund 250 Fällen Ermittlungen eingeleitet. „Die Zahl ist ein wenig erschreckend“, sagte Oberamtsanwalt Andreas Winkelmann der Deutschen Presse-Agentur. Er leitet bei der Staatsanwaltschaft eine Spezialabteilung für verbotene Kraftfahrzeugrennen. Es sei aber noch zu früh, um einen Trend zu erkennen, so der Jurist. In den Zahlen für das erste Quartal 2024 seien noch einige Vorfälle aus dem vergangenen Jahr, die die Behörde dann im Januar auf den Tisch bekommen habe, so Winkelmann. Im gesamten Jahr 2023 hat die Justiz in 811 Fällen Ermittlungen gegen Raser eingeleitet.
Nach illegalem Rennen Autos beschlagnahmt
Am Karfreitag, den die Tuner- und Poser-Szene seit Jahren zu einem „Carfreitag“ umgewidmet hat, werde die Berliner Polizei verstärkt unterwegs sein, sagte Winkelmann. Allerdings sei es in den vergangenen Jahren in der Hauptstadt nicht zu auffallend vielen Vorfällen gekommen. „In Berlin wird immer gerast - egal zu welcher Jahreszeit.“
Erst in der Nacht zum Mittwoch stoppten Polizisten ein illegales Autorennen am Frankfurter Tor in Friedrichshain. Zwei Fahrer im Alter von 21 und 24 Jahren sollen sich auf der Frankfurter Allee mit ihren hochmotorisierten Wagen ein Wettrennen geliefert haben. Die Polizei beschlagnahmte ihre hochwertigen Autos. Gegen die Männer werde wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ermittelt, hieß es.
Berlin gehört zu den Hotspots beim Thema Raserei
Die Hauptstadt gilt bundesweit als ein Hotspot bei dem Thema. Ein besonders dramatischer Fall hatte im Februar 2016 für Schlagzeilen gesorgt. Damals war ein unbeteiligter Fahrer (69) infolge eines illegalen Autorennens am Kurfürstendamm ums Leben gekommen. Mit der strafrechtlichen Bewertung der Ku'damm-Raser hatte Berlin juristisches Neuland betreten. Inzwischen sind die beiden Fahrer rechtskräftig wegen Mordes verurteilt.
Zudem entschied der Bundesgerichtshof 2021, dass auch eine Fluchtfahrt vor der Polizei als verbotenes Kraftfahrzeugrennen gelten kann. Rund 40 Prozent aller Raser-Fälle machen diese nach Einschätzung der Polizei inzwischen aus, wie Winkelmann schilderte.
Seit Oktober 2017 sind verbotene Kraftfahrzeugrennen eine Straftat, zuvor wurden sie als Ordnungswidrigkeit geahndet. Seitdem kann schon die Teilnahme an solchen Rennen mit Haftstrafen geahndet werden. Zuvor gab es nur Geldbußen. Seit der Gesetzesänderung gab es laut Staatsanwaltschaft rund 4300 Verfahren. Etwa 1100 Fälle davon sind demnach rechtskräftig abgeschlossen.