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Prozesse Prozesse: Urteil im Mord an Schüler Marinus Schöberl getroffen

24.10.2003, 10:31
Der Bürgermeister von Oberuckersee (Uckermark), Peter Feike, steht auf dem Gelände einer ehemaligen Stallanlage im Ortsteil Potzlow an der Güllegrube, in der am 16.11.2002 die bereits skelettierte Leiche des Schülers Marinus Schöberl endeckt worden war (Archivbild vom 20.11.2002). Im Prozess um den Mord an dem Schüler wird am Freitag (24.10.2003) am Landgericht Neuruppin das Urteil gesprochen. Die drei Angeklagten haben nach eigenem Geständnis den 16-jährigen Marinus stundenlang mit Fäusten traktiert und erniedrigt. Schließlich wurde das Opfer mit einem Fußtritt auf den Kopf getötet und verscharrt. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Verdeckungsmordes die Höchststrafen für zwei der drei Angeklagten, die Verteidiger plädierten auf mildere Strafen. (Foto: dpa)
Der Bürgermeister von Oberuckersee (Uckermark), Peter Feike, steht auf dem Gelände einer ehemaligen Stallanlage im Ortsteil Potzlow an der Güllegrube, in der am 16.11.2002 die bereits skelettierte Leiche des Schülers Marinus Schöberl endeckt worden war (Archivbild vom 20.11.2002). Im Prozess um den Mord an dem Schüler wird am Freitag (24.10.2003) am Landgericht Neuruppin das Urteil gesprochen. Die drei Angeklagten haben nach eigenem Geständnis den 16-jährigen Marinus stundenlang mit Fäusten traktiert und erniedrigt. Schließlich wurde das Opfer mit einem Fußtritt auf den Kopf getötet und verscharrt. Die Staatsanwaltschaft forderte wegen Verdeckungsmordes die Höchststrafen für zwei der drei Angeklagten, die Verteidiger plädierten auf mildere Strafen. (Foto: dpa) dpa

Neuruppin/dpa. - Wegen des besonders grausamen Mordes an dem Schüler Marinus Schöberl sind drei Brandenburger zu teilweise hohen Haftstrafen verurteilt worden. Sie hatten den 16-Jährigen 2002 im uckermärkischen Potzlow stundenlang gefoltert, mit einem Fußtritt getötet und seine Leiche in einer Jauchegrube verscharrt. Die Richter am Landgericht Neuruppin sprachen am Freitag Strafen zwischen 2 und 15 Jahren aus. Marinus' Peiniger nahmen das Urteil so auf, wie sie den gesamten Prozess verfolgt hatten - gleichgültig.

Der für den tödlichen Tritt verantwortliche 18-Jährige wurde wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt. Sein sechs Jahre älterer Bruder muss wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung für 15 Jahre ins Gefängnis. Ein weiterer 18 Jahre alter Tatbeteiligter erhielt wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von zwei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft hatte für die 18 und 24 Jahre alten Brüder die Höchststrafe gefordert - wegen Verdeckungsmordes. Für den 18-Jährigen beantragten die Ankläger 9 Jahre und 8 Monate Jugendgefängnis wegen versuchten Mordes. Die Verteidiger hielten nur den jüngeren Bruder des Mordes und ihre beiden anderen Mandanten der Körperverletzung für schuldig. Sie forderten wesentlich niedrigere Strafen. Die jungen Männer hatten zu Prozessbeginn schriftliche Geständnisse abgelegt.