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Angriffe auf Politiker Prozess nach Attacke auf Wirtschaftssenatorin Giffey

Nach einem Angriff auf Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey ist ein Verdächtiger schnell gefasst. Nun soll ein Gericht über seine Zukunft entscheiden.

Von dpa Aktualisiert: 19.09.2024, 18:20
Nach einem Angriff auf Wirtschaftssenatorin Giffey hier in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Rudow kommt es nun zum Prozess. (Archivbild)
Nach einem Angriff auf Wirtschaftssenatorin Giffey hier in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Rudow kommt es nun zum Prozess. (Archivbild) Carsten Koall/dpa

Berlin - Mehr als vier Monate nach einem Angriff auf Berlins Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) kommt der mutmaßliche Täter vor Gericht. Der Prozess gegen den 74-Jährigen soll am kommenden Dienstag (24. September) vor dem Landgericht Berlin beginnen, wie dieses mitteilte. Zunächst sind vier Verhandlungstage bis zum 15. Oktober geplant. 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann gefährliche Körperverletzung vor. Er soll Giffey am 7. Mai in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin-Rudow eine schwere Tasche zielgerichtet gegen Kopf und Nacken geschlagen haben. Auch eine weitere Frau soll er am Arm getroffen haben.

Das Gericht plant, bereits am ersten Prozesstag Zeugen zu vernehmen, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage sagte. Auch Wirtschaftssenatorin Giffey soll dann nach bisheriger Planung befragt werden. 

Wegen psychischer Erkrankung Unterbringung angestrebt 

Die Staatsanwaltschaft strebt in einem sogenannten Sicherungsverfahren die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Es lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass der 74-Jährige die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, sodass er nicht dafür bestraft werden kann.

Grund dafür soll eine schwere psychische Erkrankung sein, hieß es von der Staatsanwaltschaft, als sie im August eine entsprechende Antragsschrift bei Gericht einreichte. Nach Einschätzung eines Sachverständigen, der den Mann untersucht hat, besteht demnach die Gefahr, dass dieser erneut derartige Straftaten begeht. 

Der Beschuldigte war keine 24 Stunden nach dem Vorfall als mutmaßlicher Täter festgenommen worden. Er ist seitdem bereits vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs untergebracht.