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Prozess Prozess: Krebsärztin Mechthild Bach begeht offenbar Selbstmord

Von Jürgen Voges 24.01.2011, 18:32
Die wegen Totschlags in 13 Fällen angeklagte Krebsärztin Mechthild Bach hat Selbstmord begangen. Die 61-Jährige sei am Montag tot in ihrem Wohnhaus in Bad Salzdetfurth gefunden worden, teilte die Polizei in Hildesheim mit. (FOTO: DPA)
Die wegen Totschlags in 13 Fällen angeklagte Krebsärztin Mechthild Bach hat Selbstmord begangen. Die 61-Jährige sei am Montag tot in ihrem Wohnhaus in Bad Salzdetfurth gefunden worden, teilte die Polizei in Hildesheim mit. (FOTO: DPA) dpa

Hannover/dapd. - Nach Angaben der StaatsanwaltschaftHildesheim wurde 61-jährige Internistin am Montagnachmittag gegen15.00 Uhr tot in ihrem Wohnhaus in Bad Salzdetfurth aufgefunden.Nach ersten Ermittlungen deute alles auf einen Suizid hin, erklärtedie Ermittlungsbehörde. Die notwendigen weiteren Ermittlungen habedie Polizei in Hildesheim übernommen.

Der Präsident des Landgerichts Hannover, Dieter Schneidewind,regierte bestürzt auf den Tod der Medizinerin, die nach einemgeplatzten ersten Prozess zum zweiten Mal in Hannover vor Gerichtstand. «Es ist tragisch, dass sich Frau Bach in so eineraussichtslosen Situation gesehen hat», sagte Schneidewind derHannoverschen Allgemeinen Zeitung (Dienstagausgabe).

Zwtl: Ärztin hatte gleichermaßen Anhänger und scharfe Kritiker

Bach soll laut Anklagen in den Jahren 2002 und 2003 insgesamt 13schwer kranke Patienten durch zu hohe Gaben an Morphium und Valiumgetötet haben. Das Landgericht hatte vergangene Woche im seitOktober 2009 laufenden zweiten Prozesses gegen die InternistinZwischenbilanz gezogen und erklärt, dass in zwei der angeklagtenTodesfälle auch eine Verurteilung wegen Mordes infrage komme.

Beide Prozesse gegen die Internistin waren von heftigen Streitrenommierter Schmerzspezialisten geprägt, die Anklage wieVerteidigung als medizinische Gutachter aufgeboten hatten. Bachhatte von 1987 bis 2003 in einer Klinik in Langenhagen bei Hannoverals Belegärztin praktiziert und war bei einem Teil der Angehörigenihrer meist todkranken Patienten sehr beliebt. Bei Beginn des erstenProzesses im Februar 2008, damals noch wegen achtfachen Totschlags,verlangten Angehörige einen Freispruch.

Andere Angehörige traten allerdings in beiden Prozessen gegen dieInternistin als Nebenkläger auf. Im zweiten Prozess lieferte dieStaatsanwaltschaft eine zweite Anklage mit weiterenTotschlagvorwürfen nach. Die Internistin geriet 2003 durchErmittlungen der AOK Niedersachsen wegen hoher Morphingaben in denVerdacht der verbotenen Sterbehilfe. Sie saß 2004 drei Wochen langin Untersuchungshaft und wurde dann gegen Kaution auf freien Fußgesetzt.

Zwtl: Zwischenbilanz fiel zuungunsten der Internistin

Der zweite Prozess vor dem Landgericht Hannover nahm am 50.Verhandlungstag am vergangenen Dienstag eine überraschende Wendung.Der Vorsitzende Richter Wolfgang Rosenbusch erklärte, dass in zweider angeklagten Todesfälle auch eine Verurteilung wegen Mordes inBetracht komme. Damit drohte Bach erstmals eine lebenslangeHaftstrafe.

Das Gericht hatte bis zur Zwischenbilanz nur 6 der angeklagten 13Todesfälle behandelt. Für alle sechs Fällen ging Rosenbusch davonaus, «dass die Patienten nicht eines natürlichen Todes gestorbensind». Es gebe erhebliche Anhaltspunkte dafür, dass die Internistinden Tod der sechs Patienten durch Gaben von Morphium und Valiumherbeigeführt und den vorzeitigen Tod auch gewollt habe. In keinemFall hätten sich jedoch Anhaltspunkte dafür ergeben, dass es demWillen der Patienten entsprochen habe zu sterben.

Zwei der allesamt schwer kranken Patienten seien bei klarenBewusstsein gewesen, als sie die tödlichen Medikamente erhaltenhätten, sagte der Richter zudem. «Sie wussten nichts von diesenGaben», betonte er. Da diese Patienten arg- und wehrlos gewesen seinkönnten, komme eine heimtückische Tötung in Betracht und damit eineVerurteilung wegen Mordes.Eine das Leben verkürzendeSchmerzmittelbehandlung habe ihre Grenze, wenn der Schmerz beseitigtsei. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Internistin diese Grenzebeachtet habe.